Der Rat der Stadt Aurich wird den Nachtragshaushalt erneut beschließen müssen. Wie GfA-Ratsmitglied Hans-Gerd Meyerholz am heutigen Dienstag (19.06.) erklärte, sei verabsäumt worden, bei den Beratungen zum Haushalt die Ortsräte rechtzeitig anzuhören. Dieses ist nach § 93 Abs. 3 der NKom VG vorgegeben. Unterbleibt die Anhörung, ist der Beschluss nichtig. Gleiches gelte nach § 94 Abs. 1 Ziffer 7 NKomVG auch bei der Aufstellung der Vorschlagsliste für Schöffinnen und Schöffen.
Bereits während der Sitzung zum Nachtragshaushalt hatte Meyerholz darauf hingewiesen und vorgeschlagen die entsprechenden Punkte der Tagesordnung abzusetzen und auf die nächste Ratssitzung zu verschieden. Dies, um zu vermeiden, dass der Landkreis als Aufsichtsbehörde die gefassten Beschlüsse für nichtig erklärt, wie er dies kürzlich für den Haushaltsbeschluss der Gemeinde Ihlow gemacht hat.
Mittlerweile hat der Landkreis die Rechtsaufassung des GFA-Ratsherrn bestätigt. Für kommende Woche hat die Stadt sowohl Ortsratssitzungen als auch eine Ratssitzung geplant. In der soll erneut die Nachtragssatzung und die Schöffenliste beschlossen werden.…