GFA für Fahrradstraßen

Zuneh­men­der Ver­kehr erfor­dert auch in Aurich ein durch­dach­tes Ver­kehrs­kon­zept. Nach Aus­kunft der Ver­wal­tung, wer­de bereits seit meh­re­ren Jah­ren dar­an gear­bei­tet. Ver­kehrs­pro­ble­me, wie bei­spiels­wei­se im Grü­nen Weg oder der Kreuz­stra­ße, las­sen das The­ma erneut dring­lich wer­den. In der Ver­gan­gen­heit haben Anwoh­ner schon mehr­fach Ein­ga­ben gemacht. Kon­kre­tes ist in den Fach­aus­schüs­sen jedoch nicht behan­delt worden.

Auf der letz­ten GFA-Mit­­­glie­­der­­ver­­­sam­m­­lung stell­te Hol­ger Rohlfing prak­ti­sche Bei­spie­le ande­rer Städ­te mit soge­nann­ten "Fahr­rad­stra­ßen" vor. Die­se nicht mit Rad­we­gen zu ver­wech­seln­den Stra­ßen sind dem Fahr­rad­ver­kehr vor­be­hal­ten. Fahr­rä­der dür­fen hier auch neben­ein­an­der fah­ren. Auto­fah­rer müs­sen hier ihre Geschwin­dig­keit ver­rin­gern, um eine Behin­de­rung oder Gefähr­dung von Rad­fah­rern zu ver­mei­den. Ande­re Fahr­zeu­ge dür­fen Fahr­rad­stra­ßen auch benut­zen, sofern die­ses durch Zusatz­zei­chen ange­zeigt ist. Die Höchst­ge­schwin­dig­keit für alle Fahr­zeu­ge beträgt 30 km/h. 

Nach Auf­fas­sung der GFA, wür­de Aurich mit der Ein­füh­rung von Fahr­rad­stra­ßen den Ziel näher kom­men, eine fahr­rad­freund­li­che Stadt zu sein. Gleich­zeit könn­te damit auch die Ver­kehrs­füh­rung ver­bes­sert werden.…

Wundersames aus "Schilda"

Politischer Beschluss als Schildbürgerstreich
Mit Verkehrsschildern Anwohnern Zufahrt zu ihren Wohnhäusern verboten

 

Im Juni 2017 beschloss die Poli­tik den Grü­nen Weg für eine Pro­be­zeit von 6 Mona­ten zu einer unech­ten Ein­bahn­stra­ße zu machen. Damit soll­te der Ver­kehr redu­ziert wer­den, der durch den Bau der Ver­bin­dungs­stra­ße Extu­mer Weg – Older­su­mer Stra­ße stark ange­stie­gen ist. Mit ent­spre­chen­den Ver­kehrs­schil­dern soll­te dies erreicht werden.

Doch was ist passiert?

 

Mit dem Ver­kehrs­schild "Ein­fahrt ver­bo­ten" an der Ecke West­gas­ter Weg/Tannenbergstraße wur­de den Anwoh­nern des Trei­del­we­ges nun die Zufahrt zu ihren Wohn­häu­sern durch den West­gas­ter Weg unter­sagt. Statt­des­sen muss­ten sie umfang­rei­che Umwe­ge in Kauf neh­men und belas­ten­ten den inner­städ­ti­schen Ver­kehr zusätzlich.

Mit Wohn­mo­bi­len und Fahr­zeu­gen über 3 Ton­nen Gesamt­ge­wicht konn­ten sie ihr Wohn­haus über­haupt nicht mehr errei­chen. Über den West­gas­ter Weg hieß es Zufahrt ver­bo­ten (!) und durch den Grü­nen Weg bei der Elisen­hof­brü­cke "über 3 to verboten" .

 

Schildbürgerstreich über den Betroffenen nicht lachen 

 

Wei­te­re Wir­kung die­ses Ver­wal­tungs­ge­sche­hens war: Auch LKW's der Zustel­­ler-Fir­­men konn­ten den nörd­li­chen Bereich des Trei­del­we­ges nicht mehr anfah­ren. Statt­des­sen erhiel­ten die Anwoh­ner die lapi­da­re Nach­richt: Paket unzu­stell­bar. Laut eines ON-Berichts woll­te die Ver­wal­tung des­halb für Fahr­zeu­ge mit über 3 Ton­nen eine Aus­nah­me­ge­neh­mi­gung ertei­len. Doch das war nur schein­bar ein Entgegenkommen.

Gegen den Schild­bür­ger­streich der Ver­wal­tung hat die GFA sofort pro­tes­tiert, mit den Anlie­gern Kon­takt auf­ge­nom­men und auch die Pres­se ent­spre­chend infor­miert. Die Ver­wal­tung hat­te geäu­ßert, dass ihre Maß­nah­men von der Poli­tik beschlos­sen wor­den sei­en. Das war falsch. Beschluss war, den Grü­nen Weg pro­be­wei­se zur unech­ten Ein­bahn­stra­ße zu machen; kei­nes­wegs waren die von der Ver­wal­tung für Anwoh­ner des Trei­del­we­ges beschlos­se­nen Ein­schrän­kun­gen durch den poli­ti­schen Beschluss gedeckt. Des­halb war es natür­lich not­wen­dig, die­se Ein­schrän­kun­gen wie­der auf­zu­he­ben, was die GFA for­der­te und was letzt­lich nach vie­len Pro­tes­ten auch geschah.

Doch nun trift die Ver­wal­tung erneut eine wie­der merk­wür­di­ge Ent­schei­dun­gen. (Sie­he Foto). Nach der jet­zi­gen Beschil­de­rung dür­fen Rad­fah­rer, die nicht brei­ter als 2,30 m sind und das Gewicht von 3 t nicht über­schrei­ten, die Brü­cke aus Rich­tung West­gas­ter Weg benut­zen. Sie haben dann sogar Vor­fahrt gegen­über ent­ge­gen­kom­men­den Kraftfahrzeugen.

Der Zusatz "nach 40 m" unter dem Schild "Durch­fahrt ver­bo­ten" wür­de alle Pro­ble­me lösen und dem VA-Beschluss ent­spre­chen. Und war­um soll­te nicht ein Schild "Fahrt­rich­tung rechts" für Kraft­fahr­zeu­ge am Ende des Tei­del­we­ges auf­ge­stellt wer­den, um ein Befah­ren des Grü­nen Weges durch Anlie­ger zu verhindern?

Im wahrsten Sinne des Wortes ein Schildbürgerstreich! 
Aber warum einfach, wenn es doch auch kompliziert geht


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