Altstadtsanierung auf dem Prüfstand

Von ange­nom­me­nen 55 Mil­lio­nen Euro Gewer­be­steu­er­ein­nah­men im Jahr 2018 bleibt im Auricher Haus­halt ledig­lich eine Mil­lio­nen Euro übrig. Damit Aurich zah­lungs­fä­hig bleibt, muss die Stadt den Rah­men für Kas­sen­kre­di­te um 40 Mil­lio­nen auf 70 Mil­lio­nen erhö­hen. Damit ste­hen vie­le Vor­ha­ben in der Stadt auf dem Prüf­stand – dar­un­ter auch sol­che, die im Rah­men der Alt­stadt­sa­nie­rung auf der Lis­te stehen.

Wir ver­öf­fent­li­chen eine Über­sicht bis­he­ri­ger und noch geplan­ter Maßnahmen.

  • rot gekenn­zeich­net sind Maß­nah­men die noch nicht ange­fan­gen und bis 2022 auch nicht mehr zu schaf­fen sind
  • oran­ge kenn­zeich­net Pro­jek­te, die zum Teil ange­fan­gen sind
  • grün sind Vor­ha­ben deren Umset­zung lau­fen bzw. zu 100 % rea­li­siert sind.

Zum down­load der Pro­jekt­über­sicht

KiTa-Gebühren

Am 18.11.2017 äußer­te sich Fach­be­reichs­lei­ter Kai-Mich­a­el Hein­ze von der Stadt Aurich im Sonn­tags­blatt "ver­hal­ten opti­mis­tisch" zu den Plä­nen der neu­en Lan­des­re­gie­rung, Eltern von den KiTa-Gebüh­­ren frei­zu­stel­len. "Für die Stadt Aurich käme die Ent­las­tung zur rich­ti­gen Zeit, rund 10 Mio. Euro (!) inves­tiert die Stadt jähr­lich in die Gebüh­ren­frei­heit. Die Kos­ten für die Über­nah­me der Kin­der­gar­ten­ge­büh­ren sei­en in den letz­ten Jah­ren ins Ufer­lo­se gestie­gen" wird Hein­ze zitiert.

Die­se Aus­sa­ge des für die Kin­der­gär­ten zustän­di­gen Fach­be­reichs­lei­ters Hein­ze ist blan­ker Unsinn. Wie­der ein­mal wer­den Zah­len in die Welt gesetzt, die jeg­li­cher Grund­la­ge ent­beh­ren und frei erfun­den sind.

Das Land über­nimmt seit eini­gen Jah­ren die Gebüh­ren für das drit­te Kin­der­gar­ten­jahr, die Stadt Aurich hat die Eltern von den Gebüh­ren für das ers­te und zwei­te Kin­der­ga­ten­jahr befreit. Für das drit­te Jahr über­weist das Land jähr­lich rd. 500.000 Euro. Wer­den künf­tig auch die Gebüh­ren für das ers­te und zwei­te Kin­der­gar­ten­jahr vom Land über­nom­men, kann die Stadt mit wei­te­ren 2 x 500.000 Euro jähr­lich rech­nen. Da das Land eine Durch­schnitts­pau­scha­le zahlt und nicht jeden Kin­der­gar­ten­platz spitz abrech­net, kann sich der Betrag nach oben oder unten verändern.

Ins­ge­samt darf die Stadt also bei voll­stän­di­ger Gebüh­ren­über­nah­me durch das Land mit einer finan­zi­el­len Ent­las­tung von etwa einer Mil­li­on Euro jähr­lich rech­nen. Und das müss­te auch Herr Hein­ze wis­sen, denn die­se Dis­kus­si­on wird nicht das ers­te Mal geführt. War­um in der Öffent­lich­keit immer wie­der sol­che Hor­ror­zah­len genannt wer­den, bleibt der Phan­ta­sie der Leser überlassen.…

Unwürdig und peinlich

Debat­te gegen die Wand gefahren!

Parknot­stand: Kauf­leu­te sehen rot – Nach dem Finanz­aus­schuss mach­ten 40 Zuhö­rer ihrem Ärger Luft – Auricher Kauf­leu­te ver­är­gert über Poli­ti­ker – Unter­neh­mer fühl­ten sich vom Gre­mi­um am Mitt­woch­abend miss­ach­tet. Nach zwei Stun­den War­ten war das strit­ti­ge The­ma ver­tagt wor­den – Eklat im städ­ti­schen Finanz­aus­schuss Das waren die Schlag­zei­len der ON und OZ über die Finanz­aus­schuss­sit­zung der Stadt Aurich am 8. 11. 2017

Und die Kri­tik der Zei­tun­gen über die Sit­zung ist völ­lig berech­tigt. Es war pein­lich und unwür­dig, die wegen des Tages­ord­nungs­punk­tes "Park­ge­büh­ren" erschie­ne­nen 40 Kauf­leu­te zwei Stun­den war­ten zu las­sen und dann den Tages­ord­nungs­punkt ohne Dis­kus­si­on abzusetzen.

Aber nicht nur die vie­len Kauf­leu­te wur­den vor voll­ende­te Tat­sa­chen gestellt, auch die nicht der SPD ange­hö­ren­den Aus­schuss­mit­glie­der wur­den über­rascht. Auch sie waren über die Abset­zung des Tages­ord­nungs­punk­tes nicht infor­miert worden.

Hin­rich Wilts (SPD, Vor­sit­zen­der des Finanz­aus­schus­ses) hät­te zu Beginn der Sit­zung bei Geneh­mi­gung der Tages­ord­nung erklä­ren müs­sen (!), dass wegen Feh­lens in Auf­trag gege­be­ner Unter­su­chungs­er­geb­nis­se eine Dis­kus­si­on über die Park­ge­büh­ren kei­nen Sinn macht und des­halb ver­scho­ben wer­den muss. Das unter­ließ er jedoch aus uner­klär­li­chen Gründen.

Umso pein­li­cher muss­te es für die Kauf­leu­te sein, dass Hin­rich Wilts unter Hin­weis auf die Geschäfts­ord­nung es ihnen nicht ermög­lich­te, Stel­lung zu neh­men oder eine Erklä­rung abzu­ge­ben. Natür­lich wäre dies mög­lich gewe­sen, ent­we­der wäh­rend einer kur­zen Sit­zungs­un­ter­bre­chung oder aber wie am Tag vor­her im Schul­aus­schuss gesche­hen, durch unbü­ro­kra­ti­sche Worterteilung.

War­um sol­len Bür­ger künf­tig in das Rat­haus kom­men, wenn man sie und ihre Anlie­gen der­art missachtet? …

Senkung der Kreisumlage gefordert

Aurich (gfa) – Der Land­kreis Aurich zwingt durch die zu hohe Kreis­um­la­ge Städ­te und Gemein­den zu Maß­nah­men, die zu Belas­tun­gen der Bür­ger füh­ren. Dies erklär­te der Kreis­tags­ab­ge­ord­ne­te Hans-Gerd Mey­er­holz (GFA). Bei gerech­ter Kreis­um­la­ge bräuch­ten Steu­ern und nicht erhöht wer­den, so Mey­er­holz. Bei der Bemes­sung der Gebüh­ren und Steu­ern habe der Kreis zu berück­sich­ti­gen, dass

a) mit der Kreis­um­la­ge nur gesetz­lich zu erfül­len­de Auf­ga­ben finan­ziert wer­den dürfen,

b) der Grund­satz der wirt­schaft­li­chen und spar­sa­men Haus­halts­wirt­schaft beach­tet wird,

c)  die in sei­nem Haus­halts­plan ver­an­schlag­ten Aus­ga­ben in ihrer Gesamt­heit ver­tret­bar sind und

d) die dau­ern­de Leis­tungs­fä­hig­keit der Gemein­den und Städ­te nicht gefähr­det wird (soge­nann­tes Rücksichtnahmegebot).


"Für die meis­ten nur ein paar Euro mehr"

Der Bericht über die geplan­ten Steu­er­erhö­hun­gen in der Gemein­de Ihlow macht deut­lich, dass die Städ­te und Gemein­den im Land­kreis Aurich alle im sel­ben Boot sit­zen: Geld fehlt an allen Ecken und Enden, so dass die Städ­te und Gemein­den sich bemü­hen, Mehr­ein­nah­men durch Erhö­hung von  Gebüh­ren (Stadt Aurich)  oder Steu­ern (Gemein­de Ihlow ) zu erzielen.

Und den ein­zel­nen Bür­ger trifft es ja nur mit ein paar Euro!

In Ihlow wer­den nach Aus­sa­gen des Käm­me­rers Harm Ubben durch Erhö­hung der Gewer­be­steu­er, Grund­steu­er A und B vor­aus­sicht­lich im kom­men­den Jahr ins­ge­samt rd. 244.000 Euro mehr ein­ge­nom­men wer­den, wie aus dem ON-Bericht hervorgeht.

Senkt man die Kreis­um­la­ge um zwei Punk­te (und erfreu­li­cher­wei­se hat Wil­helm Strö­mer – Mit­glied im Rat der Gemein­de Ihlow und Abge­ord­ne­ter im Kreis­tag – dies sinn­ge­mäß ja auch schon vor­ge­schla­gen) müss­te die Gemein­de Ihlow im Jahr 2018  statt rd. 6.300.000 Mio. Euro "nur" 6.065.000 Euro – also 235.000 Euro weni­ger – Umla­ge an den Land­kreis abführen.

Das sind nahe­zu die durch Steu­er­erhö­hung erhoff­ten Mehreinnahmen.

Gemein­sa­mes Han­deln der Städ­te und Gemein­den erforderlich

Da auch ande­re Städ­te und Gemein­den an der Gren­ze ihrer Belast­bar­keit ange­langt sind, soll­ten die Städ­te und Gemein­den wie bereits 2007 gemein­sam han­deln und den Land­kreis zu einem Umden­ken in "Sachen Kreis­um­la­ge" zu bewegen.

Auch bei Sen­kung der Kreis­um­la­ge könn­te Land­rat Harm-Uwe Weber die tol­len Zah­len sei­nes Haus­halts wei­ter­hin loben (sie­he ON 8.11.2017), denn die jähr­li­chen Ver­lus­te der UEK mit durch­schnitt­lich über 10 Mio. Euro seit 2011 kön­nen mit Hil­fe der von den Gemein­den zu zah­len­den Kreis­um­la­ge auch künf­tig leicht finan­ziert werden!

Und: über 10 Mio. Euro Ver­lust sind in Wahr­heit ein Skandal. 


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GFA für Fahrradstraßen

Zuneh­men­der Ver­kehr erfor­dert auch in Aurich ein durch­dach­tes Ver­kehrs­kon­zept. Nach Aus­kunft der Ver­wal­tung, wer­de bereits seit meh­re­ren Jah­ren dar­an gear­bei­tet. Ver­kehrs­pro­ble­me, wie bei­spiels­wei­se im Grü­nen Weg oder der Kreuz­stra­ße, las­sen das The­ma erneut dring­lich wer­den. In der Ver­gan­gen­heit haben Anwoh­ner schon mehr­fach Ein­ga­ben gemacht. Kon­kre­tes ist in den Fach­aus­schüs­sen jedoch nicht behan­delt worden.

Auf der letz­ten GFA-Mit­­­glie­­der­­ver­­­sam­m­­lung stell­te Hol­ger Rohlfing prak­ti­sche Bei­spie­le ande­rer Städ­te mit soge­nann­ten "Fahr­rad­stra­ßen" vor. Die­se nicht mit Rad­we­gen zu ver­wech­seln­den Stra­ßen sind dem Fahr­rad­ver­kehr vor­be­hal­ten. Fahr­rä­der dür­fen hier auch neben­ein­an­der fah­ren. Auto­fah­rer müs­sen hier ihre Geschwin­dig­keit ver­rin­gern, um eine Behin­de­rung oder Gefähr­dung von Rad­fah­rern zu ver­mei­den. Ande­re Fahr­zeu­ge dür­fen Fahr­rad­stra­ßen auch benut­zen, sofern die­ses durch Zusatz­zei­chen ange­zeigt ist. Die Höchst­ge­schwin­dig­keit für alle Fahr­zeu­ge beträgt 30 km/h. 

Nach Auf­fas­sung der GFA, wür­de Aurich mit der Ein­füh­rung von Fahr­rad­stra­ßen den Ziel näher kom­men, eine fahr­rad­freund­li­che Stadt zu sein. Gleich­zeit könn­te damit auch die Ver­kehrs­füh­rung ver­bes­sert werden.…

Projekt Norderstrasse

Abriss muss zurück­ge­stellt werden
Gebäu­de­pla­nun­gen für Stadt­wer­ke Aurich sind obso­let geworden


Das „Projekt Nor­der­stras­se“ muss nach Ein­schät­zung der Wäh­ler­ge­mein­schaft „Gemein­sam für Aurich“ (GFA) bis auf wei­te­res zurück­ge­stellt wer­den. Geplant ist, die Gebäu­de abzu­rei­ßen und hier unter ande­rem ein grö­ße­res Ver­wal­tungs­ge­bäu­de für die Auricher Stadt­wer­ke zu errichten.

Vor dem Land­ge­richt Han­no­ver wur­de in münd­li­cher Ver­hand­lung der Einst­wei­li­gen Ver­fü­gung statt­ge­ge­ben, die die EWE-Netz gegen die Ver­ga­be­ent­schei­dung der Stadt Aurich bean­tragt hat. In der münd­li­chen Ver­hand­lung kri­ti­sier­te der Rich­ter man­geln­de Trans­pa­renz im Vergabeverfahren.

Wie GFA-Rats­­mi­t­­glied Hans-Gerd Mey­er­holz am Frei­tag erklär­te, ist somit wei­ter­hin offen, ob die Stadt­wer­ke Aurich die Strom- und Gas­net­ze der EWE wie geplant über­neh­men kön­nen. Die­ses ist Vor­aus­set­zung, damit die Stadt­wer­ke über­haupt Erlö­se erzie­len kön­nen. Nach Lage der Din­ge, wer­de womög­lich zum drit­ten Mal eine Aus­schrei­bung der Net­ze zu erfol­gen haben.

Die­se juris­ti­schen Aus­ein­an­der­set­zun­gen dürf­ten noch Jah­re in Anspruch neh­men, beton­te Mey­er­holz. So lan­ge wir es mit einem schwe­ben­den Ver­fah­ren zu tun haben, soll­ten alle Vor­stel­lun­gen für ein grö­ße­res Ver­wal­tungs­ge­bäu­de der Auricher Stadt­wer­ke in der Nor­der­stras­se „auf Eis“ gelegt wer­den, sag­te Meyerholz.

Im Übri­gen sei es höchst frag­wür­dig, mit der­ar­ti­gen Pla­nun­gen zu kom­men, zu einem Zeit­punkt an dem noch gar nicht aus­ge­macht ist, dass die Stadt­wer­ke Aurich die Net­ze von der EWE über­neh­men kön­nen. Die EWE wer­de auch wei­ter­hin alle recht­li­chen Mög­lich­kei­ten nut­zen, um die Strom- und Gas­net­ze zu behalten.…

Die GFA informiert über den Sachstand des Bürgerbegehrens zum Erhalt der UEK

Nach­dem der Kreis­tag den Antrag auf ein Bür­ger­be­geh­ren zwei mal abge­lehnt hat, hat das Akti­ons­bünd­nis Kla­ge beim Ver­wal­tungs­ge­richt ein­ge­reicht mit dem Ziel, auf gericht­li­chem Wege ein Bür­ger­be­geh­ren zu erzwin­gen. Die Chan­cen hier­für ste­hen nach Aus­sa­ge des beauf­trag­ten Rechts­an­wal­tes nicht schlecht.

Im Augen­blick gibt es nur „grü­nes Licht“ für eine Fort­füh­rung der Pla­nun­gen für die ZK, eine Finan­zie­rungs­zu­sa­ge hat das Land noch nicht gege­ben. Eine Ent­schei­dung, ob eine Zen­tral­kli­nik wirk­lich gebaut wird, fällt erst im Jah­re 2018 endgültig.

Das vom Land­kreis 2013 für 2 Mio in Auf­trag gege­be­ne Bre­de­horst­gut­ach­ten ging – bei Umset­zung aller Maß­nah­men- von einem wirt­schaft­li­chen Betrieb der bestehen­den UEK bereits in 2015 aus. Das Gut­ach­ten wur­de von der Ärz­te­schaft und dem Manage­ment in gro­ßen Tei­len nicht umge­setzt, was dar­an erkenn­bar ist, dass kei­ne Bes­se­rung bei der Wirt­schaft­lich­keit erreicht wur­de. Die UEK´s machen wei­ter jedes Jahr 10 Mio Verlust.

Wie mitt­ler­wei­le bekannt wur­de, rech­net sich die geplan­te Zen­tral­kli­nik im Wesent­li­chen über den Abbau von ca. 500 Stel­len. Die­se Stel­len kön­nen wahr­schein­lich nicht sozi­al­ver­träg­lich abge­baut wer­den, weil die bestehen­den Kran­ken­häu­ser bis zum Tage das Umzugs wei­ter betrie­ben wer­den müs­sen. Für die aus­schei­den­den Mit­ar­bei­ter kann es kei­ne wohn­ort­na­he Anschluss­ver­wen­dung in ihrem Beruf geben, da sich dann kei­ne Kli­ni­ken mehr im Bereich befinden.

Das geplan­te Kran­ken­haus ver­fügt über 100 Bet­ten weni­ger als die bestehen­den Kli­ni­ken und rech­net sich auch hier­über. Das vor dem Hin­ter­grund einer immer älter wer­den­den Bevölkerung.

Die bestehen­de Gebäu­de­struk­tur der UEK in Aurich und Nor­den muss in Tei­len reno­viert wer­den, sie ist aber nicht so schlecht, als dass kein wirt­schaft­li­ches Arbei­ten mög­lich wäre.

Die pla­nen­de Fir­ma BDO kann kei­nen wirt­schaft­li­chen Betrieb für die ZK garan­tie­ren, er ist zudem abhän­gig davon dass das neue Kran­ken­haus frei von „Alt­las­ten“ (gemeint ist wohl über­schüs­si­ges Per­so­nal) ist.

Für 125000 Bewoh­ner des Land­krei­ses Aurich und 50000 Bewoh­ner der Stadt Emden ver­grö­ßert sich mit der ZK der Weg zum Kran­ken­haus, der gesam­te Osten des Land­krei­ses (Wies­moor, Große­fehn, Mid­dels etc.) wird als Pati­en­ten­po­ten­ti­al preisgegeben.

Die über die geplan­ten 250 Mio hin­aus­ge­hen­den Kos­ten für die ZK (z.B. für Stras­sen­bau­maß­nah­men oder den Bau einer neu­en Klär­an­la­ge) wer­den den ört­li­chen Gemein­den (z.B. SBL) aufgedrückt.

Wie die Vor­gän­ge um den neu­en Links-Herz­ka­the­der­mess­platz zei­gen, rei­chen ein neu­es Gebäu­de und neue Gerä­te nicht aus, wenn die Che­mie unter den Ärz­ten nicht stimmt. Zu glau­ben, dass in Georgs­heil alles bes­ser wer­den wür­de und gute Ärz­te zur neu­en Kli­nik kom­men ist rei­nes Wunsch­den­ken und durch nichts belegt.

Ein neu­es Gebäu­de ist nicht der aus­schlag­ge­ben­de Fak­tor für eine gut funk­tio­nie­ren­de Kli­nik, wie die Bei­spie­le Leer und Witt­mund zei­gen. Dort ist es mög­lich, in alten Gebäu­den, aber mit guten Ärz­ten und einem guten Manage­ment, erfolg­reich zu arbei­ten. Es hat bis­lang noch nie­mand schlüs­sig erklä­ren kön­nen, wie­so das in Aurich und Nor­den nicht mög­lich sein soll.

Sie kön­nen das Bemü­hen um den Erhalt der bestehen­den Kran­ken­häu­ser durch eine Spen­de unter­stüt­zen, das Akti­ons­bünd­nis hat dafür einen gemein­nüt­zi­gen Ver­ein (Ver­ein für den Erhalt der UEK Stand­or­te Aurich und Nor­den e.V.) gegrün­det. Die IBAN ist :DE 74 2859 0075 4102 8023 00

Gern stellt man Ihnen eine Spen­den­be­schei­ni­gung aus.…