Politischer Beschluss als Schildbürgerstreich
Mit Verkehrsschildern Anwohnern Zufahrt zu ihren Wohnhäusern verboten
Im Juni 2017 beschloss die Politik den Grünen Weg für eine Probezeit von 6 Monaten zu einer unechten Einbahnstraße zu machen. Damit sollte der Verkehr reduziert werden, der durch den Bau der Verbindungsstraße Extumer Weg – Oldersumer Straße stark angestiegen ist. Mit entsprechenden Verkehrsschildern sollte dies erreicht werden.
Doch was ist passiert?
Mit dem Verkehrsschild "Einfahrt verboten" an der Ecke Westgaster Weg/Tannenbergstraße wurde den Anwohnern des Treidelweges nun die Zufahrt zu ihren Wohnhäusern durch den Westgaster Weg untersagt. Stattdessen mussten sie umfangreiche Umwege in Kauf nehmen und belastenten den innerstädtischen Verkehr zusätzlich.
Mit Wohnmobilen und Fahrzeugen über 3 Tonnen Gesamtgewicht konnten sie ihr Wohnhaus überhaupt nicht mehr erreichen. Über den Westgaster Weg hieß es Zufahrt verboten (!) und durch den Grünen Weg bei der Elisenhofbrücke "über 3 to verboten" .
Schildbürgerstreich über den Betroffenen nicht lachen
Weitere Wirkung dieses Verwaltungsgeschehens war: Auch LKW's der Zusteller-Firmen konnten den nördlichen Bereich des Treidelweges nicht mehr anfahren. Stattdessen erhielten die Anwohner die lapidare Nachricht: Paket unzustellbar. Laut eines ON-Berichts wollte die Verwaltung deshalb für Fahrzeuge mit über 3 Tonnen eine Ausnahmegenehmigung erteilen. Doch das war nur scheinbar ein Entgegenkommen.
Gegen den Schildbürgerstreich der Verwaltung hat die GFA sofort protestiert, mit den Anliegern Kontakt aufgenommen und auch die Presse entsprechend informiert. Die Verwaltung hatte geäußert, dass ihre Maßnahmen von der Politik beschlossen worden seien. Das war falsch. Beschluss war, den Grünen Weg probeweise zur unechten Einbahnstraße zu machen; keineswegs waren die von der Verwaltung für Anwohner des Treidelweges beschlossenen Einschränkungen durch den politischen Beschluss gedeckt. Deshalb war es natürlich notwendig, diese Einschränkungen wieder aufzuheben, was die GFA forderte und was letztlich nach vielen Protesten auch geschah.
Doch nun trift die Verwaltung erneut eine wieder merkwürdige Entscheidungen. (Siehe Foto). Nach der jetzigen Beschilderung dürfen Radfahrer, die nicht breiter als 2,30 m sind und das Gewicht von 3 t nicht überschreiten, die Brücke aus Richtung Westgaster Weg benutzen. Sie haben dann sogar Vorfahrt gegenüber entgegenkommenden Kraftfahrzeugen.
Der Zusatz "nach 40 m" unter dem Schild "Durchfahrt verboten" würde alle Probleme lösen und dem VA-Beschluss entsprechen. Und warum sollte nicht ein Schild "Fahrtrichtung rechts" für Kraftfahrzeuge am Ende des Teidelweges aufgestellt werden, um ein Befahren des Grünen Weges durch Anlieger zu verhindern?
Im wahrsten Sinne des Wortes ein Schildbürgerstreich!
Aber warum einfach, wenn es doch auch kompliziert geht