Straßenreinigungssatzung
Aurich soll eine neue Straßenreinigungssatzung bekommen, weil die Berechnung der Gebühren bisher allein nach der Länge erfolgt, mit der ein Grundstück an der zu reinigenden Straße liegt. Diese Berechnung birgt aber Ungerechtigkeiten (so die Verwaltung) und deshalb soll künftig die Grundstücksgröße die neue Berechnungsgrundlage sein. Diese kann aber ebenfalls zu Ungerechtigkeiten führen. Die Verwaltung wurde beauftragt, eine Vorlage mit allen notwendigen Informationen zu erarbeiten, damit der Rat sachgemäß über eine neue Satzung befinden kann. Insgesamt – so die Aussagen der Verwaltung – dient die Satzung nicht dazu, Mehreinnahmen zu erzielen, sondern bisher bestehende Ungerechtigkeiten künftig zu vermeiden.
Ausfallbürgschaften
Die Stadt soll gemäß § 121 des NKomVG eine Ausfallbürgschaft für ein durch den Turn- und Sportverein Aurich-Ost e.V. aufzunehmendes Darlehen bis zu 300.000 Euro übernehmen und sich verpflichten, frühestens nach Ablauf von 10 Jahren das mit dem Darlehen zu errichtende Clubheim vom TuS Aurich-Ost für maximal 300.000 Euro zu erwerben.
Alle Fraktionen waren sich einig, dem Sportverein jegliche Unterstützung zu gewähren. Die Rückkaufverpflichtung war jedoch strittig, weil ein Präzedenzfall geschaffen wird. Außerdem wird hier eine freiwillige Leistung übernommen, die der Bürgermeister durch den Erlass der haushaltswirtschaftlichen Sperre ausdrücklich untersagt hat. Danach befragt, erklärt Windhorst, durch seine Unterschrift unter die Ratsvorlage sei eine Ausnahme von der Sperre genehmigt.
Anderen Vereinen – . B. dem MTV – wurde in der Vergangenheit eine Bürgschaft versagt.
Trotz verschiedener Bedenken wurde der Beschluss mehrheitlich gefasst.
Bebauungsplan
Ohne Diskussion wurde der Bebauungsplan 323 Sexter Wege beschlossen. Dadurch werden in Middels etwa 12 neue Bauplätze geschaffen.
Reine Formsache ?
Eine reine Formsache sollte der Satzungsbeschluss zur Briesestraße in Plaggenburg sein. Allerdings waren die Vorlagen so missverständlich, dass niemand genau wusste, was beschlossen werden sollte. Auch Baurätin Krantz konnte erst nach Prüfung für Klarheit sorgen.
Als Satzung wurde auch der Bebauungsplan Nr. 351 "Rahester Postweg" beschlossen, allerdings gab es uns unterschiedlichen Gründen mehrere Gegenstimmen. Insgesamt sind nördlich und südlich der Oldersumer Straße etwa 400 Wohneinheiten geplant. Im ersten Abschnitt werden mit dem BPlan 351 werden etwa 30 bis 40 Wohneinheiten möglich.
Leider erfüllt die Stadt mit diesem BPlan nicht einmal ihre selbst gesteckten Ziele einer verdichteten Bebauung, sondern schafft die Voraussetzungen für fast ausschließlich Einfamilienhäuser.
Die vom Ortsrat immer wieder beklagte Verkehrssituation wird durch diesen Beschluss verschlimmert. Deshalb wurde zunächst einmal die Überarbeitung des Verkehrskonzepts gefordert.
Nach den Worten des Planers bewirkt eine Wohneinheit 8,3 An- und Abfahrten täglich, bei über 400 geplanten Wohneinheiten also weit über 3000 Fahrten täglich. Wurde nicht die Verbindungsstraße Extumer Weg – Oldersumer Straße geschaffen, um z. B. die Straße im Timp vom Durchgangsverkehr zu entlasten? Das geplante neue Baugebiet bedeutet eine erhebliche Zunahme des Verkehrs. Ist eine weitere Verbindungsstraße geplant oder gelten die früheren Aussagen nicht mehr?
Der BPlan wurde mit großer Mehrheit beschlossen.
Öffentliche Sicherheit und Ordnung
sollte der Rat eine Verordnung zum Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung für einen Teilbereich des Georgswalls erlassen. Danach sollte z. B. der Alkoholgenuss im Bereich Pingelhus bis zum Rathaus verboten werden. Offensichtlich hat die Verwaltung wohl erkannt, dass diese Verordnung in ihrer gebietlichen Begrenzung paradox und nicht durchsetzbar ist.…