Aktuelles aus dem Rat Aurich

Straßenreinigungssatzung

Aurich soll eine neue Stra­ßen­rei­ni­gungs­sat­zung bekom­men, weil die Berech­nung der Gebüh­ren bis­her allein nach der Län­ge erfolgt, mit der ein Grund­stück an der zu rei­ni­gen­den Stra­ße liegt. Die­se Berech­nung birgt aber Unge­rech­tig­kei­ten (so die Ver­wal­tung) und des­halb soll künf­tig die Grund­stücks­grö­ße die neue Berech­nungs­grund­la­ge sein. Die­se kann aber eben­falls zu Unge­rech­tig­kei­ten füh­ren. Die Ver­wal­tung wur­de beauf­tragt, eine Vor­la­ge mit allen not­wen­di­gen Infor­ma­tio­nen zu erar­bei­ten, damit der Rat sach­ge­mäß über eine neue Sat­zung befin­den kann. Ins­ge­samt – so die Aus­sa­gen der Ver­wal­tung – dient die Sat­zung nicht dazu, Mehr­ein­nah­men zu erzie­len, son­dern bis­her bestehen­de Unge­rech­tig­kei­ten künf­tig zu vermeiden.

Ausfallbürgschaften

Die Stadt soll gemäß § 121 des NKomVG eine Aus­fall­bürg­schaft für ein durch den Turn- und Sport­ver­ein Aurich-Ost e.V. auf­zu­neh­men­des Dar­le­hen bis zu 300.000 Euro über­neh­men und sich ver­pflich­ten, frü­hes­tens nach Ablauf von 10 Jah­ren das mit dem Dar­le­hen zu errich­ten­de Club­heim vom TuS Aurich-Ost für maxi­mal 300.000 Euro zu erwerben.

Alle Frak­tio­nen waren sich einig, dem Sport­ver­ein jeg­li­che Unter­stüt­zung zu gewäh­ren. Die Rück­kauf­ver­pflich­tung war jedoch strit­tig, weil ein Prä­ze­denz­fall geschaf­fen wird. Außer­dem wird hier eine frei­wil­li­ge Leis­tung über­nom­men, die der Bür­ger­meis­ter durch den Erlass der haus­halts­wirt­schaft­li­chen Sper­re aus­drück­lich unter­sagt hat. Danach befragt, erklärt Wind­horst, durch sei­ne Unter­schrift unter die Rats­vor­la­ge sei eine Aus­nah­me von der Sper­re genehmigt.

Ande­ren Ver­ei­nen – . B. dem MTV – wur­de in der Ver­gan­gen­heit eine Bürg­schaft versagt. 

Trotz ver­schie­de­ner Beden­ken wur­de der Beschluss mehr­heit­lich gefasst.

Bebauungsplan

Ohne Dis­kus­si­on wur­de der Bebau­ungs­plan 323 Sex­ter Wege beschlos­sen. Dadurch wer­den in Mid­dels etwa 12 neue Bau­plät­ze geschaffen.

Reine Formsache ?

Eine rei­ne Form­sa­che soll­te der Sat­zungs­be­schluss zur Brie­se­stra­ße in Plag­gen­burg sein. Aller­dings waren die Vor­la­gen so miss­ver­ständ­lich, dass nie­mand genau wuss­te, was beschlos­sen wer­den soll­te. Auch Bau­rä­tin Krantz konn­te erst nach Prü­fung für Klar­heit sorgen.

Als Sat­zung wur­de auch der Bebau­ungs­plan Nr. 351 "Rahes­ter Post­weg" beschlos­sen, aller­dings gab es uns unter­schied­li­chen Grün­den meh­re­re Gegen­stim­men. Ins­ge­samt sind nörd­lich und süd­lich der Older­su­mer Stra­ße etwa 400 Wohn­ein­hei­ten geplant. Im ers­ten Abschnitt wer­den mit dem BPlan 351 wer­den etwa 30 bis 40 Wohn­ein­hei­ten möglich.

Lei­der erfüllt die Stadt mit die­sem BPlan nicht ein­mal ihre selbst gesteck­ten Zie­le einer ver­dich­te­ten Bebau­ung, son­dern schafft die Vor­aus­set­zun­gen für fast aus­schließ­lich Einfamilienhäuser.

Die vom Orts­rat immer wie­der beklag­te Ver­kehrs­si­tua­ti­on wird durch die­sen Beschluss ver­schlim­mert. Des­halb wur­de zunächst ein­mal die Über­ar­bei­tung des Ver­kehrs­kon­zepts gefordert.

Nach den Wor­ten des Pla­ners bewirkt eine Wohn­ein­heit 8,3 An- und Abfahr­ten täg­lich, bei über 400 geplan­ten Wohn­ein­hei­ten also weit über 3000 Fahr­ten täg­lich. Wur­de nicht die Ver­bin­dungs­stra­ße Extu­mer Weg – Older­su­mer Stra­ße geschaf­fen, um z. B. die Stra­ße im Timp vom Durch­gangs­ver­kehr zu ent­las­ten? Das geplan­te neue Bau­ge­biet bedeu­tet eine erheb­li­che Zunah­me des Ver­kehrs. Ist eine wei­te­re Ver­bin­dungs­stra­ße geplant oder gel­ten die frü­he­ren Aus­sa­gen nicht mehr?

Der BPlan wur­de mit gro­ßer Mehr­heit beschlossen.

Öffentliche Sicherheit und Ordnung

soll­te der Rat eine Ver­ord­nung zum Schutz der öffent­li­chen Sicher­heit und Ord­nung für einen Teil­be­reich des Georgs­walls erlas­sen. Danach soll­te z. B. der Alko­hol­ge­nuss im Bereich Pin­gel­hus bis zum Rat­haus ver­bo­ten wer­den. Offen­sicht­lich hat die Ver­wal­tung wohl erkannt, dass die­se Ver­ord­nung in ihrer gebiet­li­chen Begren­zung para­dox und nicht durch­setz­bar ist.

"Störenfriede"mundtot machen?

Der TOP 6 der Rat­sit­zung lau­te­te: "Ände­rung der Gesell­schafts­ver­trä­ge der städ­ti­schen Gesell­schaf­ten hin­sicht­lich bera­ten­der Mit­glie­der in den Auf­sichts­rä­ten". Das klingt harm­los, aber unter die­sem TOP ver­birgt sich die Absicht der Ver­wal­tung, der SPD sowie des Rats­herrn Köt­ting, die klei­ne­ren Frak­tio­nen (AWG, GFA, Lin­ke, Grü­ne) aus den Auf­sichts­gre­mi­en zu ent­fer­nen (sie­he ON vom 23.5.2018). Alles war unter Aus­schluss der Öffent­lich­keit vor­be­rei­tet und erst durch den ON-Bericht wur­de die Öffent­lich­keit infor­miert. Die­ser Zei­tungs­be­richt hat für inner­halb der SPD für Auf­re­gung und Dis­kus­sio­nen gesorgt, die letzt­lich dazu geführt haben, dass der Tages­ord­nungs­punkt ohne die vom Rats­mit­glied Dr. Hans-Her­­mann Mey­er­holz bean­trag­te Dis­kus­si­on über die Grün­de der Vor­la­ge abge­setzt wurde.

Die klei­ne­ren Frak­tio­nen fol­gen nicht immer unein­ge­schränkt den Vor­la­gen der Geschäfts­füh­rer und sehen vie­les kri­ti­scher, hin­ter­fra­gen des­halb immer wie­der Sach­ver­hal­te. Das passt Herrn Kui­per und der SPD nicht. Sie wol­len lie­ber unter sich blei­ben und die "Stö­ren­frie­de" mund­tot machen.

Alles nur "Förmelei" ?

Eine umfang­rei­che Tages­ord­nung mit vie­len wich­ti­gen The­men hat­te der Rat der Stadt Aurich abzu­ar­bei­ten. Es lohnt sich, auch eine Woche nach der Rats­sit­zung eini­ge The­men noch ein­mal näher zu beleuchten.

Gleich zu Beginn hat­te Hans-Gerd Mey­er­holz (GFA) vor­ge­schla­gen, die Beschlüs­se über den Haus­halts­nach­trag und die Schöf­fen­lis­te abzu­set­zen, weil die nach dem Nie­der­säch­si­schen Kom­mu­nal­ver­fas­sungs­ge­setz (NKomVG) vor­ge­schrie­be­ne Anhö­rung der Orts­rä­te nicht erfolgt ist.

Der 1. Stadt­rat Kui­per sah dies anders und so wur­de die Tages­ord­nung trotz der vor­ge­brach­ten recht­li­chen Beden­ken gegen die Stim­men der GFA beschlossen.

Die Fol­ge: Der Land­kreis als Auf­sichts­be­hör­de erklär­te die Beschlüs­se für nich­tig. Des­halb müs­sen jetzt alle Orts­rä­te Sit­zun­gen durch­füh­ren, damit der Rat anschlie­ßend rechts­wirk­sam beschlie­ßen kann.

Das wäre alles nicht erfor­der­lich gewe­sen, denn schon vor der Rats­sit­zung im Febru­ar 2018 hat­te Mey­er­holz dar­auf hin­ge­wie­sen, dass die Orts­rä­te zu betei­li­gen sind. Des­halb wur­de sei­ner­zeit eine außer­or­dent­li­che Sit­zung mit allen Orts­rä­ten im Rat­haus durch­ge­führt. Kui­per hat­te sei­ner­zeit zuge­sagt, in Zukunft das Betei­li­gungs­recht der Orts­rä­te zu gewährleisten. 

Ist es nicht grob fahr­läs­sig, jetzt erneut von einer Anhö­rung der Orts­rä­te abzu­se­hen, obwohl die­se gesetz­lich vor­ge­schrie­ben ist? Für die Kos­ten der Sit­zun­gen müss­te des­halb der 1. Stadt­rat gera­de stehen.

Bemer­kens­wert in die­sem Zusam­men­hang erscheint die Äuße­rung des Rats­mit­glie­des Ulrich Köt­ting (Rich­ter in Aurich): "Die Ableh­nung des Haus­halts durch den Land­kreis ist eine sinn­lo­se För­me­lei. Damit kom­men wir der Gerech­tig­keit kei­nen Schritt näher" Zitat aus der OZ vom 21.6.2018.

Wir haben Mey­er­holz gefragt, wie er zu den Orts­rä­ten steht: 

Mey­er­holz: Ich habe mich immer wie­der für die Orts­rä­te stark gemacht und für den Orts­rat der Kern­stadt gekämpft. Die­ser Orts­rat wur­de ja erst auf­grund mei­nes Antra­ges beschlos­sen. Lei­der hat die Ver­wal­tung die Orts­rä­te schon immer ungern gese­hen, weil die­se natür­lich viel Arbeit ver­ur­sa­chen und den Ver­wal­tungs­ab­lauf erschwe­ren. Wenn nun aber auch vie­le Orts­rats­mit­glie­der die ihnen nach dem Gesetz zuste­hen­den Rech­te gar nicht wahr­neh­men wol­len und sogar das Orts­rats­mit­glied Köt­ting von "För­me­lei" spricht, wenn der Land­kreis nach Gesetz ent­schei­det, fra­ge ich mich, ob wir die Orts­rä­te nicht abschaf­fen und durch Orts­vor­ste­her erset­zen soll­ten. Das spart sehr viel Geld, kos­tet aber lei­der auch ein Stück demo­kra­ti­sche Mit­wir­kung. 

Beschluss zum Nachtragshaushalt ist nichtig

Der Rat der Stadt Aurich wird den Nach­trags­haus­halt erneut beschlie­ßen müs­sen. Wie GfA-Rats­­mi­t­­glied Hans-Gerd Mey­er­holz am heu­ti­gen Diens­tag (19.06.) erklär­te, sei ver­ab­säumt wor­den, bei den Bera­tun­gen zum Haus­halt die Orts­rä­te recht­zei­tig anzu­hö­ren. Die­ses ist nach § 93 Abs. 3 der NKom VG vor­ge­ge­ben. Unter­bleibt die Anhö­rung, ist der Beschluss nich­tig. Glei­ches gel­te nach § 94 Abs. 1 Zif­fer 7 NKomVG auch bei der Auf­stel­lung der Vor­schlags­lis­te für Schöf­fin­nen und Schöffen.

Bereits wäh­rend der Sit­zung zum Nach­trags­haus­halt hat­te Mey­er­holz dar­auf hin­ge­wie­sen und vor­ge­schla­gen die ent­spre­chen­den Punk­te der Tages­ord­nung abzu­set­zen und auf die nächs­te Rats­sit­zung zu ver­schie­den. Dies, um zu ver­mei­den, dass der Land­kreis als Auf­sichts­be­hör­de die gefass­ten Beschlüs­se für nich­tig erklärt, wie er dies kürz­lich für den Haus­halts­be­schluss der Gemein­de Ihlow gemacht hat.

Mitt­ler­wei­le hat der Land­kreis die Rechts­au­fas­sung des GFA-Rats­herrn bestä­tigt. Für kom­men­de Woche hat die Stadt sowohl Orts­rats­sit­zun­gen als auch eine Rats­sit­zung geplant. In der soll erneut die Nach­trags­sat­zung und die Schöf­fen­lis­te beschlos­sen werden.…

Kuiper seit Monaten im Wahlkampf

von Hans-Gerd Meyerholz

Auch wenn der 1. Stadt­rat Hart­wig Kui­per sich offi­zi­ell noch nicht bekennt, will er in Aurich als Bür­ger­meis­ter kan­di­die­ren und befin­det sich des­halb schon seit Mona­ten im Wahl­kampf. Er war­tet nur noch dar­auf, geru­fen zu wer­den, ent­we­der von der CDU, der SPD oder von bei­den. Zumin­dest die Zustim­mung der SPD scheint (noch) frag­lich, denn MdB Saat­hoff sag­te am 9.6. auf dem klei­nen Par­tei­tag in Aurich-Wal­­le: "Es gehö­re zum Selbst­be­wusst­sein einer Par­tei wie der SPD, eige­ne geeig­ne­te Bewer­ber für das Bür­ger­meis­ter­amt in Aurich zu suchen".

Fin­det die SPD die­se nicht, könn­te der Hese­ler Steu­er­be­ra­ter Kui­per als Kan­di­dat für die Nach­fol­ge des "Auer­kers für Auerk" antre­ten. Leich­ter wäre es natür­lich, wenn Kui­per zügig der SPD bei­tritt. Dann braucht die SPD nicht mehr zu suchen.

War­um ist Kui­per bereits im Wahlkampf?

Ent­ge­gen bes­se­ren Wis­sens hat er noch zahl­rei­che mil­lio­nen­schwe­re Pro­jek­te in den Haus­halt 2018 auf­ge­nom­men und die­se gegen­über der Pres­se für rich­tig erklärt (sie­he Pres­se­ar­ti­kel am 1.2.2018). War­um hat Kui­per wohl den sich anbah­nen­den Ein­bruch der Gewer­be­steu­er als einer der weni­gen nicht zur Kennt­nis neh­men wol­len? Er hat­te doch schließ­lich noch im Herbst 2017 mit Ener­­con-Chef Kett­wig über die sich anbah­nen­de Ent­wick­lung auf Augen­hö­he verhandelt?

Und Kui­per scheu­te sich auch nicht, Bür­ger­meis­ter Wind­horst bei der Ede­­ka-Eröf­f­­nung in Sand­horst offi­zi­ell zu ver­tre­ten. Hat er ver­ges­sen, dass er gar kein stell­ver­tre­ten­der Bür­ger­meis­ter ist und über­se­hen, dass der vom Rat gewähl­te stell­ver­tre­ten­de Bür­ger­meis­ter Hin­rich Röben eben­falls anwe­send war?

Kui­per äußert sich öffent­lich dahin­ge­hend, abwar­ten zu wol­len, "wie sich der Mei­nungs­bil­dungs­pro­zess ent­wi­ckelt und weist hier­bei auf das Vor­schlags­recht des Bür­ger­meis­ters in der Fra­ge nach einem Kan­di­da­ten und die Zustän­dig­keit des Stadt­rats hin" (OK am 28.4.2018). Das ist natür­lich Unsinn, denn der Bür­ger­meis­ter hat weder ein Vor­schlags­recht noch ent­schei­det der Stadt­rat. Schon seit vie­len Jah­ren wäh­len die Bür­ger den Bür­ger­meis­ter unmit­tel­bar. Zwar kann Kui­per als Ein­zel­kan­di­dat kan­di­die­ren, aber wenn er die Unter­stüt­zung von Par­tei­en anstrebt, müs­sen die­se das auf einem Par­tei­tag beschließen.

Eigent­lich ist es selbst­ver­ständ­lich, dass der Bür­ger­meis­ter der Stadt Aurich auch in Aurich wohnt und lebt. Den­noch hat Kui­per sich hier­zu bis­her nicht geäu­ßert. Und ein zwei­tes Bei­spiel Beek­huis braucht nie­mand. Beek­huis hat­te bekannt­lich ver­spro­chen, für den Fall sei­ner Wahl in den Land­tag in den Wahl­kreis Witt­mund zu zie­hen. Dar­über aber spricht er nach der Wahl nicht mehr; das Zubrot als Frak­ti­ons­vor­sit­zen­der der SPD im Kreis­tag Aurich und die Hoff­nung, im kom­men­den Jahr als Land­rats­kan­di­dat gegen Harm-Uwe Weber anzu­tre­ten und zu gewin­nen, hält ihn davon ab, das den Wäh­lern gege­be­ne Ver­spre­chen einzulösen.

Wie konn­te es mit einem Finanz­ex­per­ten Kui­per an der Stadt­spit­ze pas­sie­ren, dass Aurich trotz vie­ler 100 Mil­lio­nen Ein­nah­men aus der Gewer­be­steu­er einen nie gekann­ten Schul­den­berg auf­ge­baut hat und in die­sem Jahr bis zu 70 Mio. Euro Kas­sen­kre­dit auf­neh­men muss, um die lau­fen­den Aus­ga­ben zu decken? Natür­lich kann der 1. Stadt­rat die Ver­ant­wor­tung hier­für auf den Rat schie­ben, weil die­ser schließ­lich die Haus­hal­te beschlos­sen hat; doch der seit dem 1.7.2007 für die Finan­zen der Stadt ver­ant­wort­li­che 1. Stadt­rat hat dem Rat alle Haus­hal­te zum Beschluss vor­ge­schla­gen. Die Ver­ant­wor­tung ist damit ein­deu­tig ihm zuzuordnen.…