Wachsender Unmut mit Windkraft-Anlagen
Landschaft, Natur und Freiräume müssen erhalten und geschützt bleiben
Aurich (gfa) – Im Landkreis Aurich haben wirtschaftliche Interessen bewusst Schäden an Natur und Landschaft, einen Verlust an touristischer Attraktivität und vor allem einen Verlust an Akzeptanz in der hiesigen Bevölkerung billigend in Kauf genommen. Zu diesem Schluss kommt die GFA/FDP-Gruppe im Auricher Kreistag in ihrer Stellungnahme zum Entwurf des Raumordnungsprogramms 2015.
In dem von Sigrid Griesel (GFA), Wolfgang Sievers (FDP) und dem Fraktionsvorsitzenden Hans-Gerd Meyerholz (GFA) am Mittwoch (30.09.) an Landrat Harm-Uwe Weber (SPD) übermittelten Schreiben wird zudem kritisiert, das vom Landkreis zuletzt im Jahre 1993 eine verbindliche Regelung im Landschaftsrahmenplan vorgenommen wurde. Vorgeschrieben sei eine Aktualisierung nach 10 Jahren.
Widerstand der Bürger gegen Windenergie-Anlagen wächst
Windenergie-Anlagen, als Wirtschaftsfaktor dieser Region, haben mittlerweile zu einer regelrechten Verspargelung der Ostfriesischen Kulturlandschaft geführt, heißt es in der achtseitigen Stellungnahme. Diese Überdosierung habe bei mehr als 600 betriebenen und weiteren annähernd 200 geplanten Anlagen schon heute ein „nahezu unerträgliches Maß“ erreicht. Insofern könne es nicht verwundern, dass der Widerstand in der Bevölkerung stetig wächst und mit jeder weiteren Anlage noch wachsen wird.
Das Regionale Raumordnungsprogramm, an das sowohl Verwaltung als auch Bürger gebunden sind, sei insgesamt oft unverbindlich und enthalte pauschale Formulierungen. In der Praxis sei es daher auch nicht verwunderlich, dass nicht einmal die Landkreisverwaltung sich selbst an konkrete Vorgaben halte, heißt es in der Stellungnahme der GFA/FDP-Gruppe.
Dürfte nicht gebaut werden: EDEKA Großmarkt in Sandhorst
So habe die Landkreisverwaltung gegenüber der Stadt Aurich zum Bauvorhaben „EDEKA in Sandhorst“ verabsäumt auf das geltende Landesraumordnungsprogramm zu verweisen. Danach müssen zwischen Gebäuden und Wald eine Entfernung von 100 Metern liegen. Allein wegen des fehlenden Abstandes zum unmittelbar angrenzenden Wald, dürfe das Bauvorhaben nicht realisiert werden. Da dieser Wald zudem unter besonderen Schutz stehe, müssten hier besonders strenge Vorgaben beachtet werden. Dieses gelte auch mit Blick auf die Freihaltung des in direkter Nähe befindlichen naturnahen Gewässers „Sandhorster Ehe“.
Raumordnung betrifft auch medizinische Versorgung der Menschen
Ausführlich widmet sich die Stellungnahme auch der medizinischen Versorgung der Bevölkerung. Das Regionale Raumordnungsprogramm strebe eine nachhaltige Kreisentwicklung an, bei der die Menschen im Mittelpunkt stehen sollen. Leitziel sei auch die Sicherung der Grundversorgung in allen Lebensbereichen. Wesentlicher Teil sei dabei ein medizinisches und pflegerisches Versorgungsnetz in zumutbarer Entfernung.
Auch dabei seien Landschaft, Natur und Freiräume zu erhalten, in ihrem Bestand zu sichern und die weitere Inanspruchnahme von Freiräumen für Siedlungsentwicklung, den Ausbau von Verkehrswegen und sonstigen Infrastrukturmaßnahmen zu minimieren. In dem Zusammenhang stünde der geplante Abzug der Krankenhäuser aus den Ballungsräumen der Städte Aurich und Norden und deren ländlichen Umfeldes durch einen Neubau in Georgsheil diesen Zielen entgegen.
Gesundheit: Bedeutsam für Einheimische und touristische Gäste der Region
Unzweifelhaft sei dieses Vorhaben eine wesentliche Infrastrukturmaßnahme. Dadurch würden Freiräume erheblichen Umfanges in der Nähe von Naturschutzgebieten einer baulichen Nutzung zugeführt. Darüber hinaus müssten erhebliche Verkehrswege ausgebaut und weitere Infrastrukturmaßnahmen geschaffen werden. Dies alles widerspräche eindeutig den Zielen sowohl des Landes‑, wie auch des regionalen Raumordnungsprogramms
Die medizinische Versorgung der Bevölkerung gehöre zu einer der elementarsten Aufgaben der Daseinsvorsorge, betonen die drei Autoren der Stellungnahme. In den Grundzentren, zu denen auch Südbookmerland gehöre, müssten, entsprechend der Raumordnung, Einrichtungen des täglichen Bedarfs gesichert und entwickelt werden. Dazu gehöre nicht nur die Krankenversorgung mit entsprechend stationären Einrichtungen. Dieses könne bei einem Krankenhaus-Neubau in Georgsheil für weite Teile des Landkreises nicht gewährleistet werden und widerspräche damit sogar den Zielen der Landesregierung.
Tourismus sei im Landkreis Aurich – insbesondere im Küstenbereich – ein bedeutendes Standbein der regionalen Wertschöpfung. Im Regionalen Raumordnungsprogramm heißt es dazu: „Die Entwicklung dieses Bereichs ist nur durch Erhalt einer intakten Natur und Kultur sowie die Wahrung einer höheren Lebens- und Aufenthaltsqualität zu gewährleisten.“
Zweifellos gehöre zu einer höheren Lebens- und Aufenthaltsqualität auch der Erhalt der vorhandenen wohnortnahen Krankenversorgung.
Der Abzug des Krankenhauses aus Norden widerspräche deshalb auch dieser Zielsetzung, denn für mehrere 100.000 Gäste werde somit die Versorgung im Krankheitsfall eingeschränkt.
Im Wortlaut:
Stellungnahme GFA/FDP-Gruppe im Auricher Kreistag zur regionalen und landesweiten Raumordnung