Im Fokus: Mißachtete Raumordnung

Wachsender Unmut mit Windkraft-Anlagen
Landschaft, Natur und Freiräume müssen erhalten und geschützt bleiben

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Land­schafts­ver­schan­de­lung: Den Bür­gern stinkt's

Aurich (gfa) – Im Land­kreis Aurich haben wirt­schaft­li­che Inter­es­sen bewusst Schä­den an Natur und Land­schaft, einen Ver­lust an tou­ris­ti­scher Attrak­ti­vi­tät und vor allem einen Ver­lust an Akzep­tanz in der hie­si­gen Bevöl­ke­rung bil­li­gend in Kauf genom­men. Zu die­sem Schluss kommt die GFA/FDP-Grup­pe im Auricher Kreis­tag in ihrer Stel­lung­nah­me zum Ent­wurf des Raum­ord­nungs­pro­gramms 2015.

In dem von Sig­rid Grie­sel (GFA), Wolf­gang Sie­vers (FDP) und dem Frak­ti­ons­vor­sit­zen­den Hans-Gerd Mey­er­holz (GFA) am Mitt­woch (30.09.) an Land­rat Harm-Uwe Weber (SPD) über­mit­tel­ten Schrei­ben wird zudem kri­ti­siert, das vom Land­kreis zuletzt im Jah­re 1993 eine ver­bind­li­che Rege­lung im Land­schafts­rah­men­plan vor­ge­nom­men wur­de. Vor­ge­schrie­ben sei eine Aktua­li­sie­rung nach 10 Jahren.

IMG_0991Widerstand der Bürger gegen Windenergie-Anlagen wächst

Wind­ener­gie-Anla­gen, als Wirt­schafts­fak­tor die­ser Regi­on, haben mitt­ler­wei­le zu einer regel­rech­ten Ver­spar­ge­lung der Ost­frie­si­schen Kul­tur­land­schaft geführt, heißt es in der acht­sei­ti­gen Stel­lung­nah­me. Die­se Über­do­sie­rung habe bei mehr als 600 betrie­be­nen und wei­te­ren annä­hernd 200 geplan­ten Anla­gen schon heu­te ein „nahe­zu uner­träg­li­ches Maß“ erreicht. Inso­fern kön­ne es nicht ver­wun­dern, dass der Wider­stand in der Bevöl­ke­rung ste­tig wächst und mit jeder wei­te­ren Anla­ge noch wach­sen wird.

Das Regio­na­le Raum­ord­nungs­pro­gramm, an das sowohl Ver­wal­tung als auch Bür­ger gebun­den sind, sei ins­ge­samt oft unver­bind­lich und ent­hal­te pau­scha­le For­mu­lie­run­gen. In der Pra­xis sei es daher auch nicht ver­wun­der­lich, dass nicht ein­mal die Land­kreis­ver­wal­tung sich selbst an kon­kre­te Vor­ga­ben hal­te, heißt es in der Stel­lung­nah­me der GFA/FDP-Grup­pe.

Dürfte nicht gebaut werden: EDEKA Großmarkt in Sandhorst

EdekaSo habe die Land­kreis­ver­wal­tung gegen­über der Stadt Aurich zum Bau­vor­ha­ben „EDEKA in Sand­horst“ ver­ab­säumt auf das gel­ten­de Lan­des­raum­ord­nungs­pro­gramm zu ver­wei­sen. Danach müs­sen zwi­schen Gebäu­den und Wald eine Ent­fer­nung von 100 Metern lie­gen. Allein wegen des feh­len­den Abstan­des zum unmit­tel­bar angren­zen­den Wald, dür­fe das Bau­vor­ha­ben nicht rea­li­siert wer­den. Da die­ser Wald zudem unter beson­de­ren Schutz ste­he, müss­ten hier beson­ders stren­ge Vor­ga­ben beach­tet wer­den. Die­ses gel­te auch mit Blick auf die Frei­hal­tung des in direk­ter Nähe befind­li­chen natur­na­hen Gewäs­sers „Sand­hors­ter Ehe“.

Raumordnung betrifft auch medizinische Versorgung der Menschen

Aus­führ­lich wid­met sich die Stel­lung­nah­me auch der medi­zi­ni­schen Ver­sor­gung der Bevöl­ke­rung. Das Regio­na­le Raum­ord­nungs­pro­gramm stre­be eine nach­hal­ti­ge Kreis­ent­wick­lung an, bei der die Men­schen im Mit­tel­punkt ste­hen sol­len. Leit­ziel sei auch die Siche­rung der Grund­ver­sor­gung in allen Lebens­be­rei­chen. Wesent­li­cher Teil sei dabei ein medi­zi­ni­sches und pfle­ge­ri­sches Ver­sor­gungs­netz in zumut­ba­rer Entfernung.

JWI G 4007Auch dabei sei­en Land­schaft, Natur und Frei­räu­me zu erhal­ten, in ihrem Bestand zu sichern und die wei­te­re Inan­spruch­nah­me von Frei­räu­men für Sied­lungs­ent­wick­lung, den Aus­bau von Ver­kehrs­we­gen und sons­ti­gen Infra­struk­tur­maß­nah­men zu mini­mie­ren. In dem Zusam­men­hang stün­de der geplan­te Abzug der Kran­ken­häu­ser aus den Bal­lungs­räu­men der Städ­te Aurich und Nor­den und deren länd­li­chen Umfel­des durch einen Neu­bau in Georgs­heil die­sen Zie­len entgegen.

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20090529-102112Unzwei­fel­haft sei die­ses Vor­ha­ben eine wesent­li­che Infra­struk­tur­maß­nah­me. Dadurch wür­den Frei­räu­me erheb­li­chen Umfan­ges in der Nähe von Natur­schutz­ge­bie­ten einer bau­li­chen Nut­zung zuge­führt. Dar­über hin­aus müss­ten erheb­li­che Ver­kehrs­we­ge aus­ge­baut und wei­te­re Infra­struk­tur­maß­nah­men geschaf­fen wer­den. Dies alles wider­sprä­che ein­deu­tig den Zie­len sowohl des Landes‑, wie auch des regio­na­len Raumordnungsprogramms

Die medi­zi­ni­sche Ver­sor­gung der Bevöl­ke­rung gehö­re zu einer der ele­men­tars­ten Auf­ga­ben der Daseins­vor­sor­ge, beto­nen die drei Autoren der Stel­lung­nah­me. In den Grund­zen­tren, zu denen auch Süd­book­mer­land gehö­re, müss­ten, ent­spre­chend der Raum­ord­nung, Ein­rich­tun­gen des täg­li­chen Bedarfs gesi­chert und ent­wi­ckelt wer­den. Dazu gehö­re nicht nur die Kran­ken­ver­sor­gung mit ent­spre­chend sta­tio­nä­ren Ein­rich­tun­gen. Die­ses kön­ne bei einem Kran­ken­haus-Neu­bau in Georgs­heil für wei­te Tei­le des Land­krei­ses nicht gewähr­leis­tet wer­den und wider­sprä­che damit sogar den Zie­len der Landesregierung.

IMG_0708Tou­ris­mus sei im Land­kreis Aurich – ins­be­son­de­re im Küs­ten­be­reich – ein bedeu­ten­des Stand­bein der regio­na­len Wert­schöp­fung. Im Regio­na­len Raum­ord­nungs­pro­gramm heißt es dazu: „Die Ent­wick­lung die­ses Bereichs ist nur durch Erhalt einer intak­ten Natur und Kul­tur sowie die Wah­rung einer höhe­ren Lebens- und Auf­ent­halts­qua­li­tät zu gewährleisten.“

Zwei­fel­los gehö­re zu einer höhe­ren Lebens- und Auf­ent­halts­qua­li­tät auch der Erhalt der vor­han­de­nen wohn­ort­na­hen Krankenversorgung.

Der Abzug des Kran­ken­hau­ses aus Nor­den wider­sprä­che des­halb auch die­ser Ziel­set­zung, denn für meh­re­re 100.000 Gäs­te wer­de somit die Ver­sor­gung im Krank­heits­fall eingeschränkt.


Im Wortlaut:

fdp gfaStellungnahme GFA/FDP-Gruppe im Auricher Kreistag zur regionalen und landesweiten Raumordnung

 


 

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