Als Bürgermeister Heinz-Werner Windhorst im April 2018 seinen Rücktritt für den Herbst 2019 ankündigte, war wohl jedermann klar, dass der 1. Stadtrat Kuiper die Nachfolge anstreben würde. Ebenso zweifelte niemand ernstlich daran, dass SPD und CDU einen Kandidaten Kuiper unterstützen würden. Das sah auch die OZ so, wie in der Ausgabe vom 25.4.2018 nachzulesen ist. Nur Kuiper selbst zierte sich noch, schließlich wollte er gebeten werden, was dann auch geschah und inzwischen Geschichte ist.
Nun steht im Mai die Wahl des Bürgermeisters an. Für die ordnungsgemäße Durchführung der Wahl bedarf es eines Wahlleiters. Kraft Gesetzes ist dies der Hauptverwaltungsbeamte. Da Bürgermeister Windhorst den Rat jedoch gebeten hat, ihn aus persönlichen Gründen von dieser Verpflichtung zu entbinden, hat der Rat der Stadt im September 2018 Fachbereichsleiter Heinze zum Wahlleiter bestimmt.
Selbstverständlich ist ein Wahlleiter verpflichtet, das Amt neutral auszuüben. Dieses Neutralitätsgebot gilt natürlich auch für Bürgermeister Windhorst, auch wenn dieser das Amt aus persönlichen Gründen nicht ausübt. Doch leider hält er sich nicht daran und wirbt sogar für die Wahl des Kandidaten Kuiper, wie z. B. beim Neujahrsempfang der Stadt vor mehreren 100 Besuchern (nachzulesen in der Presse). Auch lässt sich der Bürgermeister bei offiziellen Terminen durch Kuiper vertreten, obwohl die vom Rat gewählten stellvertretenden Bürgermeister Röben und Mannott zuständig sind und nicht der Bürgermeisterkandidat Kuiper. Das verstößt nicht nur gegen das NKomVG, sondern benachteiligt auch die anderen Bewerber.
Natürlich will niemand Kuiper daran hindern, außerhalb der Arbeitszeit Wahlkampf zu machen und für sich zu werben. Auch will ihm niemand verbieten, Versammlungen von Vereinen oder der freiwilligen Feuerwehr zusammen mit dem Bürgermeister zu besuchen, wenngleich die Zuständigkeit für Feuerwehren beim Fachbereichsleiter Heinze liegt und Kuiper in den vergangenen 10 Jahren kein Interesse an derartigen Veranstaltungen gezeigt hat.
Nach mehreren Monaten Wahlkampf hat Kuiper vor wenigen Tagen seinen Wahlkampf nun auch offiziell gestartet und in der Presse erläutert, wie er sich seine Arbeit als künftiger Bürgermeister vorstellt. Dabei verspricht er u. a. mehr Transparenz und Beteiligungsmöglichkeiten für Bürger, Stadtrat und Ortsräte. Das klingt erfreulich, kommt aber überraschend, denn mehr Transparenz und Beteiligung wären ja bereits seit seinem Dienstantritt im Jahr 2007 möglich gewesen. Schließlich hatte er seinerzeit mit dem Bürgermeister Arbeitsteilung dahingehend vereinbart, dass dieser ausschließlich für die repräsentativen Aufgaben und Kuiper für alles andere verantwortlich zeichnet.
Mehr Transparenz und Mitwirkungsmöglichkeiten haben die Ratsfraktionen in der Vergangenheit immer wieder gefordert, doch leider vergeblich, weil Kuiper alle Entscheidungen grundsätzlich ohne Beteiligung der Politik vorbereitet und den Rat erst dann informiert, wenn es kein Zurück mehr gibt. Manchmal ist dies sogar ohne Beteiligung und Wissen des Bürgermeisters geschehen.
Und in Zukunft will Kuiper auch die Ortsräte mehr beteiligen! Bisher waren ihm diese jedoch stets ein Dorn im Auge, weil sie seiner Meinung nach einer zügigen Entscheidungsfindung im Wege stehen. Kuiper sah sie deshalb nur als notwendiges Übel an. Erst vor einem Jahr hat der Landkreis einen Haushalt der Stadt wegen Nichtbeteiligung der Ortsräte für nichtig erklärt und die Stadt aufgefordert, den Ortsräten deren verfassungsmäßige Rechte einzuräumen.
Sehr verblüffen muss auch die weitere Aussage Kuipers, "dass es ihm sehr wichtig ist, neben der Richtlinienkompetenz des Bürgermeisters auch als Kollege wahrgenommen zu werden".
Bei "Richtlinienkompetenz des Bürgermeisters" reibt man sich verwundert die Augen. Das Niedersächsische Kommunalverfassungsgesetz kennt eine solche "Richtlinienkompetenz des Bürgermeisters" überhaupt nicht. Vielmehr heißt es in § 58: "Die Vertretung (der Rat) beschließt ausschließlich über die grundlegenden Ziele der Entwicklung der Kommune und die Richtlinien, nach denen die Verwaltung geführt werden soll". Hier stellt Kuiper die Zuständigkeiten auf den Kopf. Vielleicht sollte er mal in das NKomVG schauen, um festzustellen, dass der Rat Dienstvorgesetzter des Bürgermeisters ist und nicht umgekehrt.
Es bleibt zu hoffen, dass Kuipers Versprechen nicht nur dem Wahlkampf geschuldet sind, sondern für den Fall seiner Wahl auch gehalten werden.