SPD fordert spezielles Gräberfeld für Muslime
GFA: Islamische Bestattungsrituale hierzulande nicht möglich
Aurich (gfa) Die SPD-Stadtratsfraktion hat zusammen mit Bündnis 90/Die Grünen und der GAP die Einrichtung eines Gräberfeldes für die Bestattung von Muslimen gefordert. In Abstimmung mit der islamischen Gemeinde in Aurich soll nun eine entsprechende Friedhofssatzung erarbeitet werden. Damit soll einem Wunsch der islamischen Gemeinde entsprochen werden, in der Stadt Aurich die Bestattung verstorbener Muslime nach den rituellen Vorschriften des Islams zu ermöglichen. Der Antrag wurde in der Finanzausschusssitzung am 21.01.2016 mit den Stimmen der SPD, Bündnis 90/Die Grünen und der Auricher Wählergemeinschaft beschlossen. Die Vertreter der CDU und der GFA haben diesen Antrag abgelehnt. GFA-Redaktion sprach mit der GFA-Fraktionsvorsitzenden über die Begründung der Ablehnung
GFA-Redaktion: Frau Griesel, die im Islam vorgeschriebenen Bestattungsrituale können ihrer Auffassung nach hierzulande nicht ermöglicht werden. Warum sollte das nicht gehen können?
Griesel: Wir haben in der GFA-Stadtratsfraktion ausführlich über diesen Antrag beraten. Dabei haben wir uns zunächst einmal damit befasst, welche besonderen Rituale der Islam einfordert, denn diese sollen ja ermöglicht werden. Es sind aus unserer Sicht mehrere Punkte.
Da ist zunächst einmal die islamische Forderung, Bestattungen spätestens innerhalb von 24 Stunden nach dem Ableben vorzunehmen. Dies ist nach unseren Gesetzen nicht möglich, weil eine Mindestwartezeit von 48 Stunden vorgesehen ist.
Im Islam wird die Bestattung in einem Leinentuch vorgenommen. In Deutschland ist die Benutzung eines Sarges vorgeschrieben.
GFA-Redaktion: Könnte das in Aurich nicht durch Sondergesetze für Muslime anders geregelt werden?
Griesel: Wie wollen Sie eine „Auricher-Sondergesetzliche Regelung für Muslime“ begründen? Gesetzliche Regelungen gelten in unserem Land für alle gleichermaßen, sowohl für Katholiken, Protestanten, Atheisten und….natürlich auch für Muslime. Das ist jedenfalls Fakt. Insofern sehen wir hier nicht einmal eine Diskussionsgrundlage für irgendwelche Ausnahmen. Wenn es ein Gräberfeld für Muslime geben soll, dann kann eine Bestattung erst nach 48 Stunden und zwingend in einem Sarg stattfinden! Insofern hätten die Antragsteller der SPD und Grünen erst einmal hinterfragen müssen, ob die islamische Gemeinde sich hier kompromissbereit zeigt. Alles andere ist doch reine Augenwischerei und Medienpolitik.
GFA-Redaktion: Bestünde denn nicht doch eine Möglichkeit, für Muslime ein eigenes Friedhofsgelände zu schaffen?
Griesel: Wir sehen da noch ein weiteres Problem, mit dem man sich befassen muss, denn die Größe des Gräberfeldes wird ebenfalls ein Problem werden. Das Bestattungsritual des Islam verlangt die Bestattung in reiner Erde, d.h., der Platz durfte in der Vergangenheit nicht für Bestattungen benutzt worden sein.
Hinzu kommt, dass der Brauch auch vorsieht, dass sterbliche Überreste nie aus dem Grab entfernt werden dürfen. Das hat sogar schon dazu geführt, dass z.B. in München Mehr-Personen-Lösungen praktiziert werden. Das heißt nichts anderes, als das zwei bis drei Personen übereinander bestattet werden.
Nun werden zunächst einmal unsere Platzprobleme nicht mit denen in München vergleichbar sein. Dennoch, sollte es eine solche Bestattungsmöglichkeit in Aurich geben, ist nicht auszuschließen, das hier eine Sogwirkung aus der Region entsteht.
Dies hätte dann unweigerlich zur Folge, dass das Gräberfeld mit den Jahren immer größer werden müsste, oder aber tatsächlich auch Mehr-Personen-Lösungen praktiziert werden müssten. Ich will das hier nicht weiter kommentieren aber was das mit Totenruhe zu tun haben soll, erschließt sich mir nicht.
GFA-Redaktion: Dennoch sollte es doch möglich sein, muslimische Bräuche zu berücksichtigen?
Griesel: Wenn, wovon ich ausgehe, Gesetze für alle gleichermaßen gelten stellt sich für mich die einfache Frage, warum dann überhaupt noch eine Trennung auf dem Friedhof stattfinden soll. Natürlich kann und soll man auch den muslimischen Brauch berücksichtigen, eine Bestattung nach Mekka ausgerichtet vorzunehmen. Und das gilt natürlich auch für die Rituale beim Bestatter. Eine strikte Trennung auf dem Friedhof widerspricht aus meiner Sicht dem Integrationsgedanken. Wer das aber unbedingt alles nicht will, hat durchaus die freie Entscheidung alle vom Islam geforderten Rituale in den Herkunftsländern einzuhalten.
Quelle:
Gesetz über das Leichen‑, Bestattungs- und Friedhofswesen (BestattG)
vom 08. 12. 2005 (Nds. GVBl. S. 381)