Gleicher Lohn für gleiche Arbeit?

Soll­te selbst­ver­ständ­lich sein, ist es aber nicht. In der Kreis­volks­hoch­schu­le Nor­den erhal­ten Mit­ar­bei­ter für glei­che Arbeit erheb­lich weni­ger als ihre Kol­le­gen in Aurich. Der Grund liegt im Nor­der Haus­ta­rif, der sehr viel gerin­ge­re Löh­ne vor­sieht als der in Aurich ange­wand­te Tarif für den öffent­li­chen Dienst (TVöD).

Zwar ver­su­chen Betriebs­rat und eini­ge Kreis­tags­mit­glie­der seit vie­len Jah­ren, eine Ände­rung her­bei­zu­füh­ren, doch SPD und CDU sahen kei­nen Grund für eine gerech­te Bezah­lung der Nor­der Mit­ar­bei­ter. Sie hiel­ten an der unter­schied­li­chen Bezah­lung fest und wur­den hier­bei durch die Lei­tung der KVHS Nor­den unter­stützt, die noch am 31.5.2015 "lie­ber siche­re Arbeit als höhe­ren Ver­dienst" woll­te, wie eine Schlag­zei­le am 31.5.2015 im Ost­frie­si­schen Kurier offenbarte.

2015 hat den­noch eine Mehr­heit des Kreis­ta­ges (ohne die Stim­men der CDU) beschlos­sen, mit der Anglei­chung der Gehäl­ter zum 1.6.2016 zu beginnen.

Tat­säch­lich aber pas­sier­te wie­der­um meh­re­re Jah­re nichts. Erst zum 1.1.2019 began­nen der Land­rat und die KVHS Nor­den mit der Umset­zung des Kreis­tags­be­schlus­ses und schlu­gen in der Sit­zung der Gesell­schaf­ter­ver­samm­lung am 26.3.2019 eine pro­zen­tua­le Erhö­hung der Gehäl­ter um jeweils 4,1 % in den Jah­ren 2019 bis 2021 und eine wei­te­re Erhö­hung von 7,27% im Jahr 2022 vor. Dadurch soll­te eine glei­che Bezah­lung erreicht werden.

Die Gro­Ko von SPD und CDU im Land­kreis mach­te sich die­sen Vor­schlag zu eigen und bestä­tig­te in einem gemein­sa­men Antrag noch ein­mal ihre Auf­fas­sung, dass dadurch zum 1.1.2022 "der Ein­tritt in die TVöD-Ent­­­gel­t­­ta­­bel­­le" erreicht sei.

In der Gesell­schaf­ter­ver­samm­lung am 24.6.2019 wur­de die Gehalts­an­pas­sung dann beschlossen.

Lei­der unter­lie­gen Ver­wal­tung und SPD/CDU einem Irr­tum. Durch die beschlos­se­ne Gehalts­an­glei­chung ab 2022 wer­den die Mit­ar­bei­ter in Nor­den und Aurich immer noch kei­nen glei­chen Lohn erhal­ten, die Unge­rech­tig­keit bleibt also bestehen.

Am von der Geschäfts­füh­rung in der Beschluss­vor­la­ge ange­führ­ten Bei­spiel einer Büro­kauf­frau mit neun Jah­ren Betriebs­zu­ge­hö­rig­keit soll dies ver­deut­licht werden.

Die Büro­kauf­frau in der KVHS Nor­den erhielt 2018 rund 2.058 Euro Gehalt, die Kol­le­gin in der KVHS Aurich jedoch rund 2.795 Euro, ein Unter­schied von rund 737 Euro und das monatlich!

Bei drei­mal 4,1 % in den Jah­ren 2019 bis 2021 und ein­mal 7,27 % Erhö­hung in 2022 wür­de das Gehalt der Büro­kauf­frau in Nor­den auf rund 2.490 Euro stei­gen, das der Büro­kauf­frau in Aurich jedoch auf rund 3.030 Euro (die Erhö­hung des TVöD-Tarifs für 2022 ist unbe­kannt und müss­te noch hin­zu­ge­rech­net werden).

Das Gehalt wird also kei­nes­wegs ange­gli­chen, son­dern 2022 beträgt der Unter­schied noch min­des­tens 540 Euro gegen­über 737 Euro im Jahr 2018.

"Über­se­hen" haben SPD und CDU auch, dass die Erhö­hung um 4,1 % in 2019 für fast alle Mit­ar­bei­ter kei­ne Ver­rin­ge­rung der Gehalts­un­ter­schie­de bedeu­tet, son­dern sogar eine Erhö­hung. Zwar liegt der TVöD mit 3,01 % für 2019 pro­zen­tu­al nied­ri­ger, sieht dafür aber im Gegen­satz zum Nor­der Haus­ta­rif eine Min­des­ter­hö­hung von 100 Euro vor.

 

Die Aus­sa­ge der Gro­Ko, 2022 wür­de der TVöD für alle gel­ten, ist unrich­tig. Um ab 2022 glei­che Gehäl­ter zu zah­len, bedarf es wei­te­rer Beschlüs­se. Die­se soll­te der Kreis­tag mög­lichst bald fas­sen, um das Zwei-Klas­­sen-Sys­­tem Norden/Aurich zu beenden.…

"Störenfriede"mundtot machen?

Der TOP 6 der Rat­sit­zung lau­te­te: "Ände­rung der Gesell­schafts­ver­trä­ge der städ­ti­schen Gesell­schaf­ten hin­sicht­lich bera­ten­der Mit­glie­der in den Auf­sichts­rä­ten". Das klingt harm­los, aber unter die­sem TOP ver­birgt sich die Absicht der Ver­wal­tung, der SPD sowie des Rats­herrn Köt­ting, die klei­ne­ren Frak­tio­nen (AWG, GFA, Lin­ke, Grü­ne) aus den Auf­sichts­gre­mi­en zu ent­fer­nen (sie­he ON vom 23.5.2018). Alles war unter Aus­schluss der Öffent­lich­keit vor­be­rei­tet und erst durch den ON-Bericht wur­de die Öffent­lich­keit infor­miert. Die­ser Zei­tungs­be­richt hat für inner­halb der SPD für Auf­re­gung und Dis­kus­sio­nen gesorgt, die letzt­lich dazu geführt haben, dass der Tages­ord­nungs­punkt ohne die vom Rats­mit­glied Dr. Hans-Her­­mann Mey­er­holz bean­trag­te Dis­kus­si­on über die Grün­de der Vor­la­ge abge­setzt wurde.

Die klei­ne­ren Frak­tio­nen fol­gen nicht immer unein­ge­schränkt den Vor­la­gen der Geschäfts­füh­rer und sehen vie­les kri­ti­scher, hin­ter­fra­gen des­halb immer wie­der Sach­ver­hal­te. Das passt Herrn Kui­per und der SPD nicht. Sie wol­len lie­ber unter sich blei­ben und die "Stö­ren­frie­de" mund­tot machen.

Grenzen kommunaler Krankenhausfinanzierung

Viele Fehlentwicklungen selbst verschuldet – GfA: Machbarkeitsstudie für ein Zentralkrankenhaus  „zwingend erforderlich“

uek_2Aurich (gfa) – Mil­lio­nen­ver­lus­te müs­sen der Land­kreis Aurich aber auch die Stadt Emden für den Unter­halt ihrer drei Kran­ken­häu­ser in Nor­den, Aurich und Emden hin­neh­men. Die Vor­stel­lung, an allen Stand­or­ten mög­lichst alles an opti­ma­ler Ver­sor­gung sicher zu stel­len, lässt sich nicht mehr finan­zie­ren. Dies unter ande­rem auch, weil die Wei­chen für eine wirt­schaft­li­che Zukunft der Häu­ser in Aurich und Nor­den nicht recht­zei­tig gestellt wurden.

UEK_3Schon Ende der 90er Jah­re rutsch­ten die sei­ner­zeit selb­stän­di­gen Kreis­kran­ken­häu­ser Nor­den und Aurich in die Ver­lust­zo­ne. Des­halb beauf­trag­te der dama­li­ge Land­rat Wal­ter Theu­er­kauf Anfang 2002 die Bera­ter­fir­ma Medi­cal Con­sul­ting aus Sin­gen mit einem Gut­ach­ten. In die­sem soll­ten mög­li­che Koope­ra­tio­nen mit dem Ziel einer Fusi­on bei­der Häu­ser geprüft werden.

Das dann im Herbst 2002 vor­ge­leg­te Gut­ach­ten zeig­te die Situa­ti­on scho­nungs­los auf und sah für Nor­den kei­ne eigen­stän­di­ge Zukunft. Doch der­ar­ti­ge Wahr­hei­ten waren dem Land­rat wohl zu nega­tiv. Das Gut­ach­ten ver­schwand in der Schub­la­de und wur­de in abge­mil­de­ter Fas­sung im Novem­ber 2002 den Kreis­tags­frak­tio­nen vor­ge­legt. Zwölf Jah­re spä­ter lässt sich nicht mehr mit Sicher­heit fest­stel­len, ob das ursprüng­li­che Gut­ach­ten dem Kreis­tag jemals zur Kennt­nis gege­ben wurde.