In der Ratssitzung am 15.12.2016 hat der Rat mehrheitlich die Umwandlung des Familienzentrums in eine Anstalt des öffentlichen Rechts beschlossen.
Wir haben gegen diese Entscheidung gestimmt, weil wir die Auffassung vertreten, dass es falsch ist, wenn der Rat immer wieder Teile seiner originären Zuständigkeit abgibt. Das ist aber durch die Umwandlung in eine Anstalt des öffentlichen Rechts geschehen, ohne dass sich hierdurch irgendwelche Vorteile für die Verwaltung oder den Rat ergeben haben.
Der Verwaltungsrat der Anstalt des öffentlichen Rechts tagt stets nichtöffentlich. Hingegen berät und beschließt der aus 13 Mitgliedern aller Fraktionen sowie beratenden Fachleuten bestehende Fachausschuss immer in öffentlicher Sitzung. Deshalb hat der Rat gegen das Votum der GFA mit Bildung der Anstalt auch ein Stück Transparenz aufgegeben.
Wir unterstützen die von Bürgermeister Feddermann vorgeschlagene Auflösung des Jugend- und Familienzentrums in seiner Rechtsform als Anstalt des öffentlichen Rechts und die Rückführung in die Kernverwaltung zum 1.1.2022.
Damit werden nicht nur auf die Anstalt ab 2023 zukommende steuerliche Belastungen vermieden, sondern auch der Verwaltungsaufwand wird reduziert und unsere Forderung nach mehr Transparenz erfüllt.
Wir fühlen uns in der Ablehnung der von der Ratsmehrheit beschlossenen Bildung einer Anstalt des öffentlichen Rechts im Nachhinein voll bestätigt.