Anstalt des öffentlichen Rechts – Familienzentrum

In der Rats­sit­zung am 15.12.2016 hat der Rat mehr­heit­lich die Umwand­lung des Fami­li­en­zen­trums in eine Anstalt des öffent­li­chen Rechts beschlossen.

Wir haben gegen die­se Ent­schei­dung gestimmt, weil wir die Auf­fas­sung ver­tre­ten, dass es falsch ist, wenn der Rat immer wie­der Tei­le sei­ner ori­gi­nä­ren Zustän­dig­keit abgibt. Das ist aber durch die Umwand­lung in eine Anstalt des öffent­li­chen Rechts gesche­hen, ohne dass sich hier­durch irgend­wel­che Vor­tei­le für die Ver­wal­tung oder den Rat erge­ben haben.

Der Ver­wal­tungs­rat der Anstalt des öffent­li­chen Rechts tagt stets nicht­öf­fent­lich. Hin­ge­gen berät und beschließt der aus 13 Mit­glie­dern aller Frak­tio­nen sowie bera­ten­den Fach­leu­ten bestehen­de Fach­aus­schuss immer in öffent­li­cher Sit­zung. Des­halb hat der Rat gegen das Votum der GFA mit Bil­dung der Anstalt auch ein Stück Trans­pa­renz aufgegeben.

Wir unter­stüt­zen die von Bür­ger­meis­ter Fed­der­mann vor­ge­schla­ge­ne Auf­lö­sung des Jugend- und Fami­li­en­zen­trums in sei­ner Rechts­form als Anstalt des öffent­li­chen Rechts und die Rück­füh­rung in die Kern­ver­wal­tung zum 1.1.2022.

Damit wer­den nicht nur auf die Anstalt ab 2023 zukom­men­de steu­er­li­che Belas­tun­gen ver­mie­den, son­dern auch der Ver­wal­tungs­auf­wand wird redu­ziert und unse­re For­de­rung nach mehr Trans­pa­renz erfüllt.

Wir füh­len uns in der Ableh­nung der von der Rats­mehr­heit beschlos­se­nen Bil­dung einer Anstalt des öffent­li­chen Rechts im Nach­hin­ein voll bestätigt.

 

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