Anstalt des öffentlichen Rechts – Familienzentrum

In der Rats­sit­zung am 15.12.2016 hat der Rat mehr­heit­lich die Umwand­lung des Fami­li­en­zen­trums in eine Anstalt des öffent­li­chen Rechts beschlossen.

Wir haben gegen die­se Ent­schei­dung gestimmt, weil wir die Auf­fas­sung ver­tre­ten, dass es falsch ist, wenn der Rat immer wie­der Tei­le sei­ner ori­gi­nä­ren Zustän­dig­keit abgibt. Das ist aber durch die Umwand­lung in eine Anstalt des öffent­li­chen Rechts gesche­hen, ohne dass sich hier­durch irgend­wel­che Vor­tei­le für die Ver­wal­tung oder den Rat erge­ben haben.

Der Ver­wal­tungs­rat der Anstalt des öffent­li­chen Rechts tagt stets nicht­öf­fent­lich. Hin­ge­gen berät und beschließt der aus 13 Mit­glie­dern aller Frak­tio­nen sowie bera­ten­den Fach­leu­ten bestehen­de Fach­aus­schuss immer in öffent­li­cher Sit­zung. Des­halb hat der Rat gegen das Votum der GFA mit Bil­dung der Anstalt auch ein Stück Trans­pa­renz aufgegeben.

Wir unter­stüt­zen die von Bür­ger­meis­ter Fed­der­mann vor­ge­schla­ge­ne Auf­lö­sung des Jugend- und Fami­li­en­zen­trums in sei­ner Rechts­form als Anstalt des öffent­li­chen Rechts und die Rück­füh­rung in die Kern­ver­wal­tung zum 1.1.2022.

Damit wer­den nicht nur auf die Anstalt ab 2023 zukom­men­de steu­er­li­che Belas­tun­gen ver­mie­den, son­dern auch der Ver­wal­tungs­auf­wand wird redu­ziert und unse­re For­de­rung nach mehr Trans­pa­renz erfüllt.

Wir füh­len uns in der Ableh­nung der von der Rats­mehr­heit beschlos­se­nen Bil­dung einer Anstalt des öffent­li­chen Rechts im Nach­hin­ein voll bestätigt.

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Neue Disco im EEZ?

Nur noch bis Ende die­sen Jah­res wird nach Infor­ma­tio­nen der Ost­frie­si­schen Nach­rich­ten die Auricher Dis­co „Dinis“ im Caro­li­nen­hof blei­ben dür­fen. Das Aurich eine Dis­ko­thek behält, ist nach Wor­ten von Bür­ger­meis­ter Heinz-Wer­­ner Wind­horst wich­tig, doch das sei nicht Auf­ga­be der Stadt. Die Stadt­ver­wal­tung kön­ne sich erst ein­brin­gen, wenn es einen Inves­tor und einen Betrei­ber gibt. GFA-Mit­­­glied Hol­ger Rohlfing hat da eine Idee, die als Leser­brief in den Ost­frie­si­schen Nach­rich­ten am heu­ti­gen Mitt­woch (02.08.) ver­öf­fent­licht wurde.

Wenn man die Bericht­erstat­tung in den ON und die Dis­kus­sio­nen in den sozia­len Netz­wer­ken in den letz­ten Tagen ver­folgt hat, wird deut­lich, dass der Bedarf nach einer Dis­ko­thek für unse­re Stadt nach dem abseh­ba­ren Aus für das Dinis drin­gend zu sein scheint. Ich möch­te hier­zu den Vor­schlag machen, das EEZ zum neu­en Ort für eine Dis­co zu machen.

Die Ört­lich­keit bie­tet vie­le Vor­tei­le: Gute Erreich­bar­keit, aus­rei­chen­de Anzahl von Park­plät­zen, attrak­ti­ves Gebäu­de mit futu­ris­ti­scher Archi­tek­tur, abge­setz­te Lage in einem Indus­trie­ge­biet, wenig Stör­po­ten­ti­al für die Nach­barn, Vor­han­den­sein einer Gas­tro­no­mie und der nöti­gen Sani­tär­an­la­gen, nutz­ba­rer Außen­be­reich, gute Kon­trol­lier­bar­keit des Zugangs, schnell verfügbar.

Zudem haben mit den Gezei­ten­kon­zer­ten ja bereits Musik­ver­an­stal­tun­gen im EEZ statt­ge­fun­den. Bei Ver­mie­tung zu güns­ti­gen Kon­di­tio­nen sicher eine attrak­ti­ve Alter­na­ti­ve für einen enga­gier­ten Gas­tro­no­men, viel­leicht ist ja sogar ein Betrieb durch das bereits vor­han­de­ne Per­so­nal (mit wei­te­rer Unter­stüt­zung) mög­lich. Etwas mehr Publi­kum wür­de dem EEZ sicher gut tun.

Als Namen für die Dis­co könn­te ich mir „Ener­gy“ vor­stel­len, das klingt dyna­misch und hat Bezug zum Gebäu­de. Was gegen eine sol­che Nut­zung spricht, wird die Stadt­ver­wal­tung uns sicher sagen kön­nen, aber Pro­ble­me sind dazu da, dass man sie aus­räumt – oder?

Hol­ger Rohlfing, Aurich…

Geld für Weihnachtszauber

Stadt kürzt auch beim Weihnachtszauber 
Die einst reichste Stadt Niedersachsens ist hoch verschuldet – Einschränkungen für Bürger

Aurich (gfa) – Ob sich die Stadt Aurich auch in die­sem Jahr antei­lig am dies­jäh­ri­gen Weih­nacht­zau­ber betei­li­gen wird, ist The­ma der nächs­ten Sit­zung des Ver­wal­tungs­aus­schus­ses am kom­men­den Mon­tag (24.07.).

Nach Infor­ma­tio­nen der GFA, dürf­te sich die Stadt auch am dies­jäh­ri­gen Weih­nachts­zau­ber betei­li­gen. Aller­dings dürf­ten die Zuschüs­se für 2017 gerin­ger aus­fal­len. Zur genau­en Kos­ten­kal­ku­la­ti­on soll kurz­fris­tig eine Arbeits­grup­pe mit Mit­glie­dern des Kauf­män­ni­schen Ver­eins und der Auricher Ver­wal­tung gebil­det wer­den. Der Kauf­män­ni­sche Ver­ein hat­te bereits mehr­fach ange­mahnt, das The­ma bal­digst zu entscheiden

Wie Vor­stands­mit­glied Kon­rad Made­na am Mitt­woch­abend (19.07.) erklär­te, inter­es­sie­re die GFA in beson­de­rer Wei­se, wel­che Aus­ga­ben sich genau hin­ter den rund 250.000 €uro ver­ber­gen, die die Stadt Aurich jähr­lich für den Weih­nachts­zau­ber aufbringt.


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Gesetzliche Regelungen gelten für alle!

SPD fordert spezielles Gräberfeld für Muslime
GFA: Islamische Bestattungsrituale hierzulande nicht möglich

Aurich (gfa) Die SPD-Stadt­­­rats­­frak­­ti­on hat zusam­men mit Bünd­nis 90/Die Grü­nen und der GAP die Ein­rich­tung eines Grä­ber­fel­des für die Bestat­tung von Mus­li­men gefor­dert. In Abstim­mung mit der isla­mi­schen Gemein­de in Aurich soll nun eine ent­spre­chen­de Fried­hofs­sat­zung erar­bei­tet wer­den. Damit soll einem Wunsch der isla­mi­schen Gemein­de ent­spro­chen wer­den, in der Stadt Aurich die Bestat­tung ver­stor­be­ner Mus­li­me nach den ritu­el­len Vor­schrif­ten des Islams zu ermög­li­chen. Der Antrag wur­de in der Finanz­aus­schuss­sit­zung am 21.01.2016 mit den Stim­men der SPD, Bünd­nis 90/Die Grü­nen und der Auricher Wäh­ler­ge­mein­schaft beschlos­sen. Die Ver­tre­ter der CDU und der GFA haben die­sen Antrag abge­lehnt. GFA-Redak­­ti­on sprach mit der GFA-Frak­­ti­on­s­­vor­­­si­t­­zen­­den über die Begrün­dung der Ablehnung

GFA-Redak­­ti­on: Frau Grie­sel, die im Islam vor­ge­schrie­be­nen Bestat­tungs­ri­tua­le kön­nen ihrer Auf­fas­sung nach hier­zu­lan­de nicht ermög­licht wer­den. War­um soll­te das nicht gehen können?

koran_offenGrie­sel: Wir haben in der GFA-Stadt­­­rats­­frak­­ti­on aus­führ­lich über die­sen Antrag bera­ten. Dabei haben wir uns zunächst ein­mal damit befasst, wel­che beson­de­ren Ritua­le der Islam ein­for­dert, denn die­se sol­len ja ermög­licht wer­den. Es sind aus unse­rer Sicht meh­re­re Punkte.

Da ist zunächst ein­mal die isla­mi­sche For­de­rung, Bestat­tun­gen spä­tes­tens inner­halb von 24 Stun­den nach dem Able­ben vor­zu­neh­men. Dies ist nach unse­ren Geset­zen nicht mög­lich, weil eine Min­dest­war­te­zeit von 48 Stun­den vor­ge­se­hen ist.

Im Islam wird die Bestat­tung in einem Lei­nen­tuch vor­ge­nom­men. In Deutsch­land ist die Benut­zung eines Sar­ges vorgeschrieben.…