Auricher BGM-Wahlkampf

Als Bür­ger­meis­ter Heinz-Wer­ner Wind­horst im April 2018 sei­nen Rück­tritt für den Herbst 2019 ankün­dig­te, war wohl jeder­mann klar, dass der 1. Stadt­rat Kui­per die Nach­fol­ge anstre­ben wür­de. Eben­so zwei­fel­te nie­mand ernst­lich dar­an, dass SPD und CDU einen Kan­di­da­ten Kui­per unter­stüt­zen wür­den. Das sah auch die OZ so, wie in der Aus­ga­be vom 25.4.2018 nach­zu­le­sen ist. Nur Kui­per selbst zier­te sich noch, schließ­lich woll­te er gebe­ten wer­den, was dann auch geschah und inzwi­schen Geschich­te ist.

Nun steht im Mai die Wahl des Bür­ger­meis­ters an. Für die ord­nungs­ge­mä­ße Durch­füh­rung der Wahl bedarf es eines Wahl­lei­ters. Kraft Geset­zes ist dies der Haupt­ver­wal­tungs­be­am­te. Da Bür­ger­meis­ter Wind­horst den Rat jedoch gebe­ten hat, ihn aus per­sön­li­chen Grün­den von die­ser Ver­pflich­tung zu ent­bin­den, hat der Rat der Stadt im Sep­tem­ber 2018 Fach­be­reichs­lei­ter Hein­ze zum Wahl­lei­ter bestimmt.

Selbst­ver­ständ­lich ist ein Wahl­lei­ter ver­pflich­tet, das Amt neu­tral aus­zu­üben. Die­ses Neu­tra­li­täts­ge­bot gilt natür­lich auch für Bür­ger­meis­ter Wind­horst, auch wenn die­ser das Amt aus per­sön­li­chen Grün­den nicht aus­übt. Doch lei­der hält er sich nicht dar­an und wirbt sogar für die Wahl des Kan­di­da­ten Kui­per, wie z. B. beim Neu­jahrs­emp­fang der Stadt vor meh­re­ren 100 Besu­chern (nach­zu­le­sen in der Pres­se). Auch lässt sich der Bür­ger­meis­ter bei offi­zi­el­len Ter­mi­nen durch Kui­per ver­tre­ten, obwohl die vom Rat gewähl­ten stell­ver­tre­ten­den Bür­ger­meis­ter Röben und Man­nott zustän­dig sind und nicht der Bür­ger­meis­ter­kan­di­dat Kui­per. Das ver­stößt nicht nur gegen das NKomVG, son­dern benach­tei­ligt auch die ande­ren Bewerber.

Natür­lich will nie­mand Kui­per dar­an hin­dern, außer­halb der Arbeits­zeit Wahl­kampf zu machen und für sich zu wer­ben. Auch will ihm nie­mand ver­bie­ten, Ver­samm­lun­gen von Ver­ei­nen oder der frei­wil­li­gen Feu­er­wehr zusam­men mit dem Bür­ger­meis­ter zu besu­chen, wenn­gleich die Zustän­dig­keit für Feu­er­weh­ren beim Fach­be­reichs­lei­ter Hein­ze liegt und Kui­per in den ver­gan­ge­nen 10 Jah­ren kein Inter­es­se an der­ar­ti­gen Ver­an­stal­tun­gen gezeigt hat.

Nach meh­re­ren Mona­ten Wahl­kampf hat Kui­per vor weni­gen Tagen sei­nen Wahl­kampf nun auch offi­zi­ell gestar­tet und in der Pres­se erläu­tert, wie er sich sei­ne Arbeit als künf­ti­ger Bür­ger­meis­ter vor­stellt. Dabei ver­spricht er u. a. mehr Trans­pa­renz und Betei­li­gungs­mög­lich­kei­ten für Bür­ger, Stadt­rat und Orts­rä­te. Das klingt erfreu­lich, kommt aber über­ra­schend, denn mehr Trans­pa­renz und Betei­li­gung wären ja bereits seit sei­nem Dienst­an­tritt im Jahr 2007 mög­lich gewe­sen. Schließ­lich hat­te er sei­ner­zeit mit dem Bür­ger­meis­ter Arbeits­tei­lung dahin­ge­hend ver­ein­bart, dass die­ser aus­schließ­lich für die reprä­sen­ta­ti­ven Auf­ga­ben und Kui­per für alles ande­re ver­ant­wort­lich zeichnet.

Mehr Trans­pa­renz und Mit­wir­kungs­mög­lich­kei­ten haben die Rats­frak­tio­nen in der Ver­gan­gen­heit immer wie­der gefor­dert, doch lei­der ver­geb­lich, weil Kui­per alle Ent­schei­dun­gen grund­sätz­lich ohne Betei­li­gung der Poli­tik vor­be­rei­tet und den Rat erst dann infor­miert, wenn es kein Zurück mehr gibt. Manch­mal ist dies sogar ohne Betei­li­gung und Wis­sen des Bür­ger­meis­ters geschehen.

Und in Zukunft will Kui­per auch die Orts­rä­te mehr betei­li­gen! Bis­her waren ihm die­se jedoch stets ein Dorn im Auge, weil sie sei­ner Mei­nung nach einer zügi­gen Ent­schei­dungs­fin­dung im Wege ste­hen. Kui­per sah sie des­halb nur als not­wen­di­ges Übel an. Erst vor einem Jahr hat der Land­kreis einen Haus­halt der Stadt wegen Nicht­be­tei­li­gung der Orts­rä­te für nich­tig erklärt und die Stadt auf­ge­for­dert, den Orts­rä­ten deren ver­fas­sungs­mä­ßi­ge Rech­te einzuräumen.

Sehr ver­blüf­fen muss auch die wei­te­re Aus­sa­ge Kui­pers, "dass es ihm sehr wich­tig ist, neben der Richt­li­ni­en­kom­pe­tenz des Bür­ger­meis­ters auch als Kol­le­ge wahr­ge­nom­men zu werden".

Bei "Richt­li­ni­en­kom­pe­tenz des Bür­ger­meis­ters" reibt man sich ver­wun­dert die Augen. Das Nie­der­säch­si­sche Kom­mu­nal­ver­fas­sungs­ge­setz kennt eine sol­che "Richt­li­ni­en­kom­pe­tenz des Bür­ger­meis­ters" über­haupt nicht. Viel­mehr heißt es in § 58: "Die Ver­tre­tung (der Rat) beschließt aus­schließ­lich über die grund­le­gen­den Zie­le der Ent­wick­lung der Kom­mu­ne und die Richt­li­ni­en, nach denen die Ver­wal­tung geführt wer­den soll". Hier stellt Kui­per die Zustän­dig­kei­ten auf den Kopf. Viel­leicht soll­te er mal in das NKomVG schau­en, um fest­zu­stel­len, dass der Rat Dienst­vor­ge­setz­ter des Bür­ger­meis­ters ist und nicht umgekehrt.

Es bleibt zu hof­fen, dass Kui­pers Ver­spre­chen nicht nur dem Wahl­kampf geschul­det sind, son­dern für den Fall sei­ner Wahl auch gehal­ten werden.

Print Friendly, PDF & Email

Kommentare sind geschlossen.