Probleme mit rechtswidrigem Bebauungsplan

Umstrittenes Industriegebiet Nord
Abraumhalden als "Kulturlandschaft in Sandhorst" verkauft?

nordAurich (gfa) – Seit Jah­ren kämp­fen die Ehe­leu­te Chris­ti­ne und Man­fred Kor­se­s­ka als direk­te Anlie­ger gegen die Erwei­te­rung des Indus­trie­ge­bie­tes Nord in Aurich. Im Zen­trum der Aus­ein­an­der­set­zun­gen steht der Bebau­ungs­plan 284. Ein Stein des Ansto­ßes sind fünf Hügel, jeder bis zu zehn Meter hoch – kaum als "neue Kul­tur­land­schaft in Sand­horst" zu betrach­ten. "Abraum­hal­den sind das", sag­te Man­fred Kor­se­s­ka Anfang Juni in einem Gespräch mit den in Aurich erschei­nen­den Ost­frie­si­schen Nach­rich­ten. Dabei geht es natür­lich nicht nur allein um die Hügel, son­dern um die wei­te­re Gewer­be­an­sied­lung in der angren­zen­den Wohngegend. 

Gegen den Bebau­ungs­plan klag­te das Ehe­paar und erhielt erhielt im April 2015 vor dem Ober­ver­wal­tungs­ge­richt Recht. Der Bebau­ungs­plan 284 wur­de in Tei­len für unwirk­sam erklärt. Auf 16 Sei­ten begrün­det das Gericht die­se Unwirk­sam­keit wegen "Vor­ab­bin­dung des Rates". Kurz gefasst, ein Bebau­ungs­plan ist unwirk­sam, wenn die pla­nen­de Gemein­de im Vor­feld ver­trag­li­che Ver­pflich­tun­gen ein­geht und sich der Rat bei sei­ner Beschluss­fas­sung davon lei­ten lässt.

Das rechts­kräf­ti­ge Urteil, gegen das kei­ne Revi­si­on mög­lich ist, wirft nun aller­lei Pro­ble­me auf. Im Bereich des nicht mehr gül­ti­gen Bebau­ungs­plans befin­det sich unter ande­rem eine Bio­gas­an­la­ge. Die müss­te man nun stil­le­gen las­sen, sagen die Anwoh­ner. Aurichs Stadt­ju­rist sieht das anders. Schließ­lich hät­ten die Klä­ger nicht gegen die Bau­ge­neh­mi­gung, son­dern nur gegen den Bebau­ungs­plan geklagt. Eine juris­ti­sche Spitz­fin­dig­keit, die außer Acht lässt, dass das OVG die Grund­la­ge die­ser Bau­ge­neh­mi­gung kas­siert hat. 

GFA-Rats­mit­glied Hans-Gerd Mey­er­holz hat inzwi­schen die Ver­wal­tung wie­der­holt nach den recht­li­chen Kon­se­quen­zen des Urteils gefragt. Doch die­se ant­wor­te­te bis­lang nur all­ge­mein und eher aus­wei­chend. Begrün­dung: Es gibt kei­ne kon­kre­ten Bau­an­trä­gen. Mitt­ler­wei­le ist das anders. Es gibt Bau­an­trä­ge, was Mey­er­holz nun zum Anlass genom­men hat, sei­ne Fra­gen nach den recht­li­chen Kon­se­quen­zen des Urteils erneut zu stellen.

Hans Gerd MeyerholzUnter ande­rem soll die Ver­wal­tung erklä­ren, ob die trotz der teil­wei­sen Nich­tig­keit des Bebau­ungs­pla­nes 284 erteil­ten Bau­ge­neh­mi­gun­gen Bestands­schutz genie­ßen. Auch müs­se geklärt wer­den, ob die neu­en Bau­an­trä­ge geneh­migt wer­den kön­nen und falls ja, auf­grund wel­cher gesetz­li­chen Grund­la­gen. Und – war­um wur­den bereits begon­ne­ne Bau­maß­nah­men gestoppt bzw. bean­trag­te Erwei­te­run­gen von Bau­vor­ha­ben durch die Ver­wal­tung untersagt?

Last but not least. War­um hat die Ver­wal­tung bis­lang kei­nen neu­en Bebau­ungs­plan auf­ge­stellt stellt und vom Rat beschlie­ßen las­sen, um den rechts­wid­ri­gen Zustand zu been­den. Fra­gen die auch für den Ener­con-Kin­der­gar­ten von Bedeu­tung sind. Die­ser liegt näm­lich im nich­tig erklär­ten Gebiet und soll erwei­tert werden.

Ent­schei­den­der ist aller­dings eine wei­te­re Fra­ge von Mey­er­holz. Im OVG-Urteil wird aus­ge­führt, dass die Ver­wal­tung rechts­wid­ri­ge Ver­trä­ge abge­schlos­sen habe – und das mit Kennt­nis und Zustim­mung des Rates. Da stellt sich auch dem Bür­ger die Fra­ge, ob das Auricher Stadt­par­la­ment die­se Ver­trä­ge über­haupt kann­te – und ob die Abge­ord­ne­ten tat­säch­lich über deren Rechts­wid­rig­keit in Kennt­nis gesetzt wurden.

Ant­wor­ten erwar­tet Mey­er­holz vom Bür­ger­meis­ter auf der Rats­sit­zung am 3. März; zu die­sem Zweck hat er die Fra­gen nach § 16 der Geschäfts­ord­nung des Rates gestellt.


 

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