Gesetzliche Regelungen gelten für alle!

SPD fordert spezielles Gräberfeld für Muslime
GFA: Islamische Bestattungsrituale hierzulande nicht möglich

Aurich (gfa) Die SPD-Stadt­rats­frak­ti­on hat zusam­men mit Bünd­nis 90/Die Grü­nen und der GAP die Ein­rich­tung eines Grä­ber­fel­des für die Bestat­tung von Mus­li­men gefor­dert. In Abstim­mung mit der isla­mi­schen Gemein­de in Aurich soll nun eine ent­spre­chen­de Fried­hofs­sat­zung erar­bei­tet wer­den. Damit soll einem Wunsch der isla­mi­schen Gemein­de ent­spro­chen wer­den, in der Stadt Aurich die Bestat­tung ver­stor­be­ner Mus­li­me nach den ritu­el­len Vor­schrif­ten des Islams zu ermög­li­chen. Der Antrag wur­de in der Finanz­aus­schuss­sit­zung am 21.01.2016 mit den Stim­men der SPD, Bünd­nis 90/Die Grü­nen und der Auricher Wäh­ler­ge­mein­schaft beschlos­sen. Die Ver­tre­ter der CDU und der GFA haben die­sen Antrag abge­lehnt. GFA-Redak­ti­on sprach mit der GFA-Frak­ti­ons­vor­sit­zen­den über die Begrün­dung der Ablehnung

GFA-Redak­ti­on: Frau Grie­sel, die im Islam vor­ge­schrie­be­nen Bestat­tungs­ri­tua­le kön­nen ihrer Auf­fas­sung nach hier­zu­lan­de nicht ermög­licht wer­den. War­um soll­te das nicht gehen können?

koran_offenGrie­sel: Wir haben in der GFA-Stadt­rats­frak­ti­on aus­führ­lich über die­sen Antrag bera­ten. Dabei haben wir uns zunächst ein­mal damit befasst, wel­che beson­de­ren Ritua­le der Islam ein­for­dert, denn die­se sol­len ja ermög­licht wer­den. Es sind aus unse­rer Sicht meh­re­re Punkte.

Da ist zunächst ein­mal die isla­mi­sche For­de­rung, Bestat­tun­gen spä­tes­tens inner­halb von 24 Stun­den nach dem Able­ben vor­zu­neh­men. Dies ist nach unse­ren Geset­zen nicht mög­lich, weil eine Min­dest­war­te­zeit von 48 Stun­den vor­ge­se­hen ist.

Im Islam wird die Bestat­tung in einem Lei­nen­tuch vor­ge­nom­men. In Deutsch­land ist die Benut­zung eines Sar­ges vorgeschrieben.

GFA-Redak­ti­on: Könn­te das in Aurich nicht durch Son­der­ge­set­ze für Mus­li­me anders gere­gelt werden?

BeerdigungGrie­sel: Wie wol­len Sie eine „Auricher-Son­der­ge­setz­li­che Rege­lung für Mus­li­me“ begrün­den? Gesetz­li­che Rege­lun­gen gel­ten in unse­rem Land für alle glei­cher­ma­ßen, sowohl für Katho­li­ken, Pro­tes­tan­ten, Athe­is­ten und….natürlich auch für Mus­li­me. Das ist jeden­falls Fakt. Inso­fern sehen wir hier nicht ein­mal eine Dis­kus­si­ons­grund­la­ge für irgend­wel­che Aus­nah­men. Wenn es ein Grä­ber­feld für Mus­li­me geben soll, dann kann eine Bestat­tung erst nach 48 Stun­den und zwin­gend in einem Sarg statt­fin­den! Inso­fern hät­ten die Antrag­stel­ler der SPD und Grü­nen erst ein­mal hin­ter­fra­gen müs­sen, ob die isla­mi­sche Gemein­de sich hier kom­pro­miss­be­reit zeigt. Alles ande­re ist doch rei­ne Augen­wi­sche­rei und Medienpolitik.

GFA-Redak­ti­on: Bestün­de denn nicht doch eine Mög­lich­keit, für Mus­li­me ein eige­nes Fried­hofs­ge­län­de zu schaffen?

19142-1432056487Grie­sel: Wir sehen da noch ein wei­te­res Pro­blem, mit dem man sich befas­sen muss, denn die Grö­ße des Grä­ber­fel­des wird eben­falls ein Pro­blem wer­den. Das Bestat­tungs­ri­tu­al des Islam ver­langt die Bestat­tung in rei­ner Erde, d.h., der Platz durf­te in der Ver­gan­gen­heit nicht für Bestat­tun­gen benutzt wor­den sein.

Hin­zu kommt, dass der Brauch auch vor­sieht, dass sterb­li­che Über­res­te nie aus dem Grab ent­fernt wer­den dür­fen. Das hat sogar schon dazu geführt, dass z.B. in Mün­chen Mehr-Per­so­nen-Lösun­gen prak­ti­ziert wer­den. Das heißt nichts ande­res, als das zwei bis drei Per­so­nen über­ein­an­der bestat­tet werden.

friedhofNun wer­den zunächst ein­mal unse­re Platz­pro­ble­me nicht mit denen in Mün­chen ver­gleich­bar sein. Den­noch, soll­te es eine sol­che Bestat­tungs­mög­lich­keit in Aurich geben, ist nicht aus­zu­schlie­ßen, das hier eine Sog­wir­kung aus der Regi­on entsteht.

Dies hät­te dann unwei­ger­lich zur Fol­ge, dass das Grä­ber­feld mit den Jah­ren immer grö­ßer wer­den müss­te, oder aber tat­säch­lich auch Mehr-Per­so­nen-Lösun­gen prak­ti­ziert wer­den müss­ten. Ich will das hier nicht wei­ter kom­men­tie­ren aber was das mit Toten­ru­he zu tun haben soll, erschließt sich mir nicht.

GFA-Redak­ti­on: Den­noch soll­te es doch mög­lich sein, mus­li­mi­sche Bräu­che zu berücksichtigen?

FigurGrie­sel: Wenn, wovon ich aus­ge­he, Geset­ze für alle glei­cher­ma­ßen gel­ten stellt sich für mich die ein­fa­che Fra­ge, war­um dann über­haupt noch eine Tren­nung auf dem Fried­hof statt­fin­den soll. Natür­lich kann und soll man auch den mus­li­mi­schen Brauch berück­sich­ti­gen, eine Bestat­tung nach Mek­ka aus­ge­rich­tet vor­zu­neh­men. Und das gilt natür­lich auch für die Ritua­le beim Bestat­ter. Eine strik­te Tren­nung auf dem Fried­hof wider­spricht aus mei­ner Sicht dem Inte­gra­ti­ons­ge­dan­ken. Wer das aber unbe­dingt alles nicht will, hat durch­aus die freie Ent­schei­dung alle vom Islam gefor­der­ten Ritua­le in den Her­kunfts­län­dern einzuhalten.


Quel­le:
Gesetz über das Leichen‑, Bestat­tungs- und Fried­hofs­we­sen (BestattG)
vom 08. 12. 2005 (Nds. GVBl. S. 381)


 

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