Beschluss zum Nachtragshaushalt ist nichtig

Der Rat der Stadt Aurich wird den Nach­trags­haus­halt erneut beschlie­ßen müs­sen. Wie GfA-Rats­mit­glied Hans-Gerd Mey­er­holz am heu­ti­gen Diens­tag (19.06.) erklär­te, sei ver­ab­säumt wor­den, bei den Bera­tun­gen zum Haus­halt die Orts­rä­te recht­zei­tig anzu­hö­ren. Die­ses ist nach § 93 Abs. 3 der NKom VG vor­ge­ge­ben. Unter­bleibt die Anhö­rung, ist der Beschluss nich­tig. Glei­ches gel­te nach § 94 Abs. 1 Zif­fer 7 NKomVG auch bei der Auf­stel­lung der Vor­schlags­lis­te für Schöf­fin­nen und Schöffen.

Bereits wäh­rend der Sit­zung zum Nach­trags­haus­halt hat­te Mey­er­holz dar­auf hin­ge­wie­sen und vor­ge­schla­gen die ent­spre­chen­den Punk­te der Tages­ord­nung abzu­set­zen und auf die nächs­te Rats­sit­zung zu ver­schie­den. Dies, um zu ver­mei­den, dass der Land­kreis als Auf­sichts­be­hör­de die gefass­ten Beschlüs­se für nich­tig erklärt, wie er dies kürz­lich für den Haus­halts­be­schluss der Gemein­de Ihlow gemacht hat.

Mitt­ler­wei­le hat der Land­kreis die Rechts­au­fas­sung des GFA-Rats­herrn bestä­tigt. Für kom­men­de Woche hat die Stadt sowohl Orts­rats­sit­zun­gen als auch eine Rats­sit­zung geplant. In der soll erneut die Nach­trags­sat­zung und die Schöf­fen­lis­te beschlos­sen werden.

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