Aktuelles aus dem Rat Aurich

Straßenreinigungssatzung

Aurich soll eine neue Stra­ßen­rei­ni­gungs­sat­zung bekom­men, weil die Berech­nung der Gebüh­ren bis­her allein nach der Län­ge erfolgt, mit der ein Grund­stück an der zu rei­ni­gen­den Stra­ße liegt. Die­se Berech­nung birgt aber Unge­rech­tig­kei­ten (so die Ver­wal­tung) und des­halb soll künf­tig die Grund­stücks­grö­ße die neue Berech­nungs­grund­la­ge sein. Die­se kann aber eben­falls zu Unge­rech­tig­kei­ten füh­ren. Die Ver­wal­tung wur­de beauf­tragt, eine Vor­la­ge mit allen not­wen­di­gen Infor­ma­tio­nen zu erar­bei­ten, damit der Rat sach­ge­mäß über eine neue Sat­zung befin­den kann. Ins­ge­samt – so die Aus­sa­gen der Ver­wal­tung – dient die Sat­zung nicht dazu, Mehr­ein­nah­men zu erzie­len, son­dern bis­her bestehen­de Unge­rech­tig­kei­ten künf­tig zu vermeiden.

Ausfallbürgschaften

Die Stadt soll gemäß § 121 des NKomVG eine Aus­fall­bürg­schaft für ein durch den Turn- und Sport­ver­ein Aurich-Ost e.V. auf­zu­neh­men­des Dar­le­hen bis zu 300.000 Euro über­neh­men und sich ver­pflich­ten, frü­hes­tens nach Ablauf von 10 Jah­ren das mit dem Dar­le­hen zu errich­ten­de Club­heim vom TuS Aurich-Ost für maxi­mal 300.000 Euro zu erwerben.

Alle Frak­tio­nen waren sich einig, dem Sport­ver­ein jeg­li­che Unter­stüt­zung zu gewäh­ren. Die Rück­kauf­ver­pflich­tung war jedoch strit­tig, weil ein Prä­ze­denz­fall geschaf­fen wird. Außer­dem wird hier eine frei­wil­li­ge Leis­tung über­nom­men, die der Bür­ger­meis­ter durch den Erlass der haus­halts­wirt­schaft­li­chen Sper­re aus­drück­lich unter­sagt hat. Danach befragt, erklärt Wind­horst, durch sei­ne Unter­schrift unter die Rats­vor­la­ge sei eine Aus­nah­me von der Sper­re genehmigt.

Ande­ren Ver­ei­nen – . B. dem MTV – wur­de in der Ver­gan­gen­heit eine Bürg­schaft versagt. 

Trotz ver­schie­de­ner Beden­ken wur­de der Beschluss mehr­heit­lich gefasst.

Bebauungsplan

Ohne Dis­kus­si­on wur­de der Bebau­ungs­plan 323 Sex­ter Wege beschlos­sen. Dadurch wer­den in Mid­dels etwa 12 neue Bau­plät­ze geschaffen.

Reine Formsache ?

Eine rei­ne Form­sa­che soll­te der Sat­zungs­be­schluss zur Brie­se­stra­ße in Plag­gen­burg sein. Aller­dings waren die Vor­la­gen so miss­ver­ständ­lich, dass nie­mand genau wuss­te, was beschlos­sen wer­den soll­te. Auch Bau­rä­tin Krantz konn­te erst nach Prü­fung für Klar­heit sorgen.

Als Sat­zung wur­de auch der Bebau­ungs­plan Nr. 351 "Rahes­ter Post­weg" beschlos­sen, aller­dings gab es uns unter­schied­li­chen Grün­den meh­re­re Gegen­stim­men. Ins­ge­samt sind nörd­lich und süd­lich der Older­su­mer Stra­ße etwa 400 Wohn­ein­hei­ten geplant. Im ers­ten Abschnitt wer­den mit dem BPlan 351 wer­den etwa 30 bis 40 Wohn­ein­hei­ten möglich.

Lei­der erfüllt die Stadt mit die­sem BPlan nicht ein­mal ihre selbst gesteck­ten Zie­le einer ver­dich­te­ten Bebau­ung, son­dern schafft die Vor­aus­set­zun­gen für fast aus­schließ­lich Einfamilienhäuser.

Die vom Orts­rat immer wie­der beklag­te Ver­kehrs­si­tua­ti­on wird durch die­sen Beschluss ver­schlim­mert. Des­halb wur­de zunächst ein­mal die Über­ar­bei­tung des Ver­kehrs­kon­zepts gefordert.

Nach den Wor­ten des Pla­ners bewirkt eine Wohn­ein­heit 8,3 An- und Abfahr­ten täg­lich, bei über 400 geplan­ten Wohn­ein­hei­ten also weit über 3000 Fahr­ten täg­lich. Wur­de nicht die Ver­bin­dungs­stra­ße Extu­mer Weg – Older­su­mer Stra­ße geschaf­fen, um z. B. die Stra­ße im Timp vom Durch­gangs­ver­kehr zu ent­las­ten? Das geplan­te neue Bau­ge­biet bedeu­tet eine erheb­li­che Zunah­me des Ver­kehrs. Ist eine wei­te­re Ver­bin­dungs­stra­ße geplant oder gel­ten die frü­he­ren Aus­sa­gen nicht mehr?

Der BPlan wur­de mit gro­ßer Mehr­heit beschlossen.

Öffentliche Sicherheit und Ordnung

soll­te der Rat eine Ver­ord­nung zum Schutz der öffent­li­chen Sicher­heit und Ord­nung für einen Teil­be­reich des Georgs­walls erlas­sen. Danach soll­te z. B. der Alko­hol­ge­nuss im Bereich Pin­gel­hus bis zum Rat­haus ver­bo­ten wer­den. Offen­sicht­lich hat die Ver­wal­tung wohl erkannt, dass die­se Ver­ord­nung in ihrer gebiet­li­chen Begren­zung para­dox und nicht durch­setz­bar ist. Des­halb wur­de der Tages­ord­nungs­punkt abge­setzt. Eine gute Ent­schei­dung, den erkann­ten Feh­ler zu korrigieren.

Ohne Dis­kus­si­on beschloss der Rat, die Trä­ger­schaft des Kin­der­gar­ten Ste­fel­kes in Plag­gen­burg zu über­neh­men. Die­ser Beschluss wur­de not­wen­dig, weil sich nie­mand mehr bereit­fand, für den Vor­stand des Ver­eins zu kan­di­die­ren und die Ver­ant­wor­tung für den Kin­der­gar­ten zu übernehmen.

Bedau­er­lich, aber auf­grund der Arbeit und Ver­ant­wor­tung verständlich.

Dauerthema Krankenhaus

Unter dem TOP 23 gab Frak­ti­ons­vor­sit­zen­der Hans-Gerd Mey­er­holz für die GFA fol­gen­de Erklä­rung ab:

"Der Rat hat sich mit gro­ßer Mehr­heit für den Erhalt der UEK – also unse­res wohn­ort­na­hen Kran­ken­hau­ses – aus­ge­spro­chen und die Stadt hat die Bür­ger­initia­ti­ve beim Bür­ger­ent­scheid aktiv unter­stützt. Dabei hat auch die GFA an ver­ant­wort­li­cher Stel­le mitgewirkt.

Des­halb waren wir total über­rascht, dass Bür­ger­meis­ter Wind­horst und der 1. Stadt­rat Kui­per den Rat über die Zei­tung dar­über infor­mier­ten, dass sie als Stand­ort für eine Regio­nal­kli­nik Tan­nen­hau­sen vor­ge­schla­gen haben.

War­um wur­de damit ohne Grund der Rats­be­schluss, das wohn­orts­na­he Kran­ken­haus zu erhal­ten, aufgegeben?

Wir sehen über­haupt kei­nen Grund, von unse­rer Auf­fas­sung, für den Erhalt des wohn­ort­na­hen Kran­ken­hau­se ein­zu­tre­ten, abzu­wei­chen und ste­hen unein­ge­schränkt zu unse­ren bis­he­ri­gen Aussagen. 

Der Vor­schlag Tan­nen­hau­sen macht alle bis­he­ri­gen Bemü­hun­gen für Erhalt der UEK unglaubwürdig.

Anmer­kung: Nach der Rats­sit­zung haben wir erfah­ren, dass der 1. Stadt­rat Kui­per, der sich bis­her noch nie zu Kran­ken­haus­fra­gen geäu­ßert hat, die SPP-GAP-Grup­pe vor der Ver­öf­fent­li­chung über sei­ne Idee ‑Stand­ort Tan­nen­hau­sen- infor­miert hat.

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