Einnahmen erneut zu hoch veranschlagt!

Als Ener­con im Mai 2018 die Stadt infor­mier­te, dass erheb­li­che Vor­aus­zah­lun­gen der Gewer­be­steu­er zurück­ge­zahlt wer­den müs­sen, war die Auf­re­gung groß. Aus mit 55 Mio. ver­an­schlag­ter Gewer­be­steu­er wur­de über Nacht 1 Mio.!

Die Ver­ant­wort­li­chen der Stadt waren sich einig: Völ­lig über­ra­schend, nicht vor­her­seh­bar! So der Bür­ger­meis­ter, der 1. Stadt­rat und die Frak­tio­nen SPD, CDU und GAP übereinstimmend!

Land­rat Weber aller­dings "wun­der­te sich dar­über, dass Aurich vom Gewer­be­steu­er­rück­gang bei Ener­con kalt erwischt wur­de. Es sei doch klar gewe­sen, dass das neue Aus­schrei­bungs­mo­dell für Wind­kraft­ana­gen das Auricher Unter­neh­men schwä­chen wer­de. Da hät­te man frü­her reagie­ren müs­sen!" So ein Zitat in der OZ vom 25.5.2018. Und die ON schrie­ben am 26.5.2018: "Es ist ein Super-GAU. Aber anders als die namens­ge­ben­de Atom­ka­ta­stro­phe han­delt es sich bei der Auricher Finanz­kri­se um einen Unfall mit Ansa­ge. Die Flau­te beim Stadt-Haupt­­fi­­n­an­­zie­­rer Ener­con war spä­tes­tens abzu­se­hen, als das gan­ze Aus­maß der neu­en Aus­­­schrei­­bungs-Geset­z­­ge­­bung im Bund deut­lich wurde."

Obwohl Ener­con der Stadt im Mai 2018 mit­teil­te, "dass man sich vor­be­hal­te, noch­mals Anpas­sun­gen an die Vor­aus­zah­lun­gen (der Gewer­be­steu­er) zu bean­tra­gen und dies vor­aus­sicht­lich im IV. Quar­tal 2018 gesche­hen wird" ver­an­schlag­te der 1. Stadt­rat die Gewer­be­steu­er­ein­nah­men für das Jahr 2019 mit 24 Mio. Euro. Und im Janu­ar 2019 rech­ne­te er sogar mit 26 Mio., wie im Sonn­tags­blatt vom 19. Janu­ar 2019 zu lesen war.

Doch erneu­te zeig­te sich die Stadt über­rascht: "Bis Ende Juni rech­ne­te die Stadt mit 27 Mio., doch Anfang Juli sind Sach­ver­hal­te ein­ge­tre­ten, die zu einer Ergeb­nis­ver­schlech­te­rung füh­ren. Ent­ge­gen der vor­ge­nann­ten posi­ti­ven Pro­gno­se muss die Ein­nah­me­er­war­tung bei der Gewer­be­steu­er von 24 um 7 Mio. auf 17 Mio. redu­ziert wer­den." So heißt es in der Infor­ma­ti­ons­vor­la­ge (Druck­sa­che 19/132) vom 8.7.2019 der Stadt Aurich.

Könn­te das "Nicht­wis­sen" der Stadt mit der Bür­ger­meis­ter­wahl zusam­men­hän­gen oder war­um hat nie­mand die War­nung von Ener­con ernst genommen?

Man wird unwill­kür­lich an 2011 erin­nert. Damals woll­te beim Land­kreis auch nie­mand Kennt­nis davon haben, dass die UEK in 2011 Ver­lus­te machen wür­de. Als es am Ende 6,9, Mio. Euro waren, zeig­ten sich die Ver­ant­wort­li­chen völ­lig überrascht.…

Gleicher Lohn für gleiche Arbeit?

Soll­te selbst­ver­ständ­lich sein, ist es aber nicht. In der Kreis­volks­hoch­schu­le Nor­den erhal­ten Mit­ar­bei­ter für glei­che Arbeit erheb­lich weni­ger als ihre Kol­le­gen in Aurich. Der Grund liegt im Nor­der Haus­ta­rif, der sehr viel gerin­ge­re Löh­ne vor­sieht als der in Aurich ange­wand­te Tarif für den öffent­li­chen Dienst (TVöD).

Zwar ver­su­chen Betriebs­rat und eini­ge Kreis­tags­mit­glie­der seit vie­len Jah­ren, eine Ände­rung her­bei­zu­füh­ren, doch SPD und CDU sahen kei­nen Grund für eine gerech­te Bezah­lung der Nor­der Mit­ar­bei­ter. Sie hiel­ten an der unter­schied­li­chen Bezah­lung fest und wur­den hier­bei durch die Lei­tung der KVHS Nor­den unter­stützt, die noch am 31.5.2015 "lie­ber siche­re Arbeit als höhe­ren Ver­dienst" woll­te, wie eine Schlag­zei­le am 31.5.2015 im Ost­frie­si­schen Kurier offenbarte.

2015 hat den­noch eine Mehr­heit des Kreis­ta­ges (ohne die Stim­men der CDU) beschlos­sen, mit der Anglei­chung der Gehäl­ter zum 1.6.2016 zu beginnen.

Tat­säch­lich aber pas­sier­te wie­der­um meh­re­re Jah­re nichts. Erst zum 1.1.2019 began­nen der Land­rat und die KVHS Nor­den mit der Umset­zung des Kreis­tags­be­schlus­ses und schlu­gen in der Sit­zung der Gesell­schaf­ter­ver­samm­lung am 26.3.2019 eine pro­zen­tua­le Erhö­hung der Gehäl­ter um jeweils 4,1 % in den Jah­ren 2019 bis 2021 und eine wei­te­re Erhö­hung von 7,27% im Jahr 2022 vor. Dadurch soll­te eine glei­che Bezah­lung erreicht werden.

Die Gro­Ko von SPD und CDU im Land­kreis mach­te sich die­sen Vor­schlag zu eigen und bestä­tig­te in einem gemein­sa­men Antrag noch ein­mal ihre Auf­fas­sung, dass dadurch zum 1.1.2022 "der Ein­tritt in die TVöD-Ent­­­gel­t­­ta­­bel­­le" erreicht sei.

In der Gesell­schaf­ter­ver­samm­lung am 24.6.2019 wur­de die Gehalts­an­pas­sung dann beschlossen.

Lei­der unter­lie­gen Ver­wal­tung und SPD/CDU einem Irr­tum. Durch die beschlos­se­ne Gehalts­an­glei­chung ab 2022 wer­den die Mit­ar­bei­ter in Nor­den und Aurich immer noch kei­nen glei­chen Lohn erhal­ten, die Unge­rech­tig­keit bleibt also bestehen.

Am von der Geschäfts­füh­rung in der Beschluss­vor­la­ge ange­führ­ten Bei­spiel einer Büro­kauf­frau mit neun Jah­ren Betriebs­zu­ge­hö­rig­keit soll dies ver­deut­licht werden.

Die Büro­kauf­frau in der KVHS Nor­den erhielt 2018 rund 2.058 Euro Gehalt, die Kol­le­gin in der KVHS Aurich jedoch rund 2.795 Euro, ein Unter­schied von rund 737 Euro und das monatlich!

Bei drei­mal 4,1 % in den Jah­ren 2019 bis 2021 und ein­mal 7,27 % Erhö­hung in 2022 wür­de das Gehalt der Büro­kauf­frau in Nor­den auf rund 2.490 Euro stei­gen, das der Büro­kauf­frau in Aurich jedoch auf rund 3.030 Euro (die Erhö­hung des TVöD-Tarifs für 2022 ist unbe­kannt und müss­te noch hin­zu­ge­rech­net werden).

Das Gehalt wird also kei­nes­wegs ange­gli­chen, son­dern 2022 beträgt der Unter­schied noch min­des­tens 540 Euro gegen­über 737 Euro im Jahr 2018.

"Über­se­hen" haben SPD und CDU auch, dass die Erhö­hung um 4,1 % in 2019 für fast alle Mit­ar­bei­ter kei­ne Ver­rin­ge­rung der Gehalts­un­ter­schie­de bedeu­tet, son­dern sogar eine Erhö­hung. Zwar liegt der TVöD mit 3,01 % für 2019 pro­zen­tu­al nied­ri­ger, sieht dafür aber im Gegen­satz zum Nor­der Haus­ta­rif eine Min­des­ter­hö­hung von 100 Euro vor.

 

Die Aus­sa­ge der Gro­Ko, 2022 wür­de der TVöD für alle gel­ten, ist unrich­tig. Um ab 2022 glei­che Gehäl­ter zu zah­len, bedarf es wei­te­rer Beschlüs­se. Die­se soll­te der Kreis­tag mög­lichst bald fas­sen, um das Zwei-Klas­­sen-Sys­­tem Norden/Aurich zu beenden.…