Schwierige Haushaltslage

Enorme Personalkosten bei der Verwaltung
Stadt lebt über ihre Verhältnisse – Investitionsprogramm muss überarbeitet werden

Der Land­kreis Aurich hat in sei­ner Geneh­mi­gungs­ver­fü­gung der Stadt nicht nur beschei­nigt "dass die­se über ihre Ver­hält­nis­se lebt". Bis zum 31. August 2016 muss die Stadt berich­ten, war­um die Per­so­nal­kos­ten in die­sem Jahr um ca. 900.000 Euro ange­stie­gen sind.

Fer­ner muss die Stadt Aurich ihr Inves­ti­ti­ons­pro­gramm über­ar­bei­ten. Dar­über muss bis zum 31. Okto­ber 2016 ein Bericht vor­ge­legt wer­den. Für das Inves­ti­ti­ons­pro­gramm ist nach dem Nie­der­säch­si­schen Kom­mu­nal­ver­fas­sungs­ge­setz (NKomVG) aus­schließ­lich der Rat zuständig.

Es ist des­halb zwin­gend erfor­der­lich, dass nicht nur eine Sit­zung des Finanz­aus­schus­ses statt­fin­det, son­dern der Bür­ger­meis­ter muss auch den Rat ein­be­ru­fen, damit die­ser das Inves­ti­ti­ons­pro­gramm über­ar­bei­tet und die Ver­wal­tung dem Land­kreis ter­min­ge­recht berich­ten kann.

Die Äuße­run­gen des Finanz­aus­schuss­vor­sit­zen­den Hin­rich Wilts "das müs­se der neue Rat ent­schei­den" und des finanz­po­li­ti­schen Spre­chers Tho­mas Jan­ßen "dass nie­mand vor der Wahl das hei­ße Eisen Haus­halt wer­de anpa­cken wol­len“ sind völ­lig dane­ben und aus mei­ner Sicht verantwortungslos.

Denn ver­ant­wort­lich für die Haus­halts­la­ge der Stadt sind der ers­te Stadt­rat Kui­per und die Rats­mit­glie­der, die in den ver­gan­ge­nen Jah­ren die Haus­hal­te beschlos­sen haben. Des­halb muss der noch bis zum 31.10.2016 im Amt befind­li­che Rat – und nie­mand anders – Far­be beken­nen und das Inves­ti­ti­ons­pro­gramm kurz­fris­tig überarbeiten.

Sich davor zu drü­cken und dem neu­en Rat die Ver­ant­wor­tung zuzu­schie­ben, mag weni­ge Tage vor der Wahl ver­ständ­lich sein,  ist aber bla­ma­bel und zeugt von feh­len­dem Mut, gemach­te Feh­ler einzugestehen.


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Auricher Haushalt

Rücklagen im Auricher Haushalt verbraucht
Kommunalaufsicht mahnt Schuldenabbau an – Ruinöse Finanzpolitik mit Folgen 

 

Von Sig­rid Griesel

Seit dem 15.08.2016 liegt nun end­lich allen Rats­mit­glie­dern die Geneh­mi­gungs­ver­fü­gung zum Haus­halt 2016 der Kom­mu­nal­auf­sicht vom 22.06.2016 vor. Erst auf aus­drück­li­che For­de­rung durch die GFA hat die Ver­wal­tung die­ses Schrift­stück den Rats­mit­glie­dern zur Ver­fü­gung gestellt, obwohl der Rat hier­von hät­te wegen der Hin­wei­se der Kom­mu­nal­auf­sicht zu sei­nem Sat­zungs­be­schluss gera­de die Hin­wei­se drin­gend zur Kennt­nis erhal­ten muss.

Aus Sicht der GFA wäre es sogar zwin­gend erfor­der­lich gewe­sen, eine Sit­zung des Finanz­aus­schus­ses ein­zu­be­ru­fen, damit die sich hier­aus erge­ben­den Kon­se­quen­zen hät­ten bespro­chen wer­den kön­nen. Denn so sim­pel, wie sich das der Ers­te Stadt­rat Kui­per gegen­über der Pres­se gemacht hat (Sturm im Was­ser­glas, alles nichts Neu­es), ist die­se Geneh­mi­gungs­ver­fü­gung nicht.

Zwar hat der Ers­te Stadt­rat inner­halb der Ver­wal­tung schon Über­le­gun­gen ange­stellt, wie die vom Rat der Stadt mehr­heit­lich beschlos­se­nen Inves­ti­tio­nen „gestreckt“ wer­den sol­len, eine poli­ti­sche Dis­kus­si­on ist hier aller­dings zwin­gend erfor­der­lich, denn die Kom­mu­nal­auf­sicht erwar­tet einen Bericht bis zum 31.10.2016. Denn natür­lich sind damit Ein­spa­run­gen ver­bun­den, die aber offen­sicht­lich vor der Kom­mu­nal­wahl nicht mehr dis­ku­tiert wer­den sol­len. Die Vor­schlä­ge, mit denen eine Ände­rung des Inves­ti­ti­ons­pro­gram­mes ver­bun­den ist, müs­sen aber vom Rat beschlos­sen werden!

Fol­gen­de wich­ti­ge Fest­stel­lun­gen trifft die Kom­mu­nal­auf­sicht in Ihrer Geneh­mi­gungs­ver­fü­gung, die alle­samt die rui­nö­se Finanz­po­li­tik der letz­ten Jah­re beschreiben:…