Probleme mit rechtswidrigem Bebauungsplan

Umstrittenes Industriegebiet Nord
Abraumhalden als "Kulturlandschaft in Sandhorst" verkauft?

nordAurich (gfa) – Seit Jah­ren kämp­fen die Ehe­leu­te Chris­ti­ne und Man­fred Kor­se­s­ka als direk­te Anlie­ger gegen die Erwei­te­rung des Indus­trie­ge­bie­tes Nord in Aurich. Im Zen­trum der Aus­ein­an­der­set­zun­gen steht der Bebau­ungs­plan 284. Ein Stein des Ansto­ßes sind fünf Hügel, jeder bis zu zehn Meter hoch – kaum als "neue Kul­tur­land­schaft in Sand­horst" zu betrach­ten. "Abraum­hal­den sind das", sag­te Man­fred Kor­se­s­ka Anfang Juni in einem Gespräch mit den in Aurich erschei­nen­den Ost­frie­si­schen Nach­rich­ten. Dabei geht es natür­lich nicht nur allein um die Hügel, son­dern um die wei­te­re Gewer­be­an­sied­lung in der angren­zen­den Wohngegend. 

Gegen den Bebau­ungs­plan klag­te das Ehe­paar und erhielt erhielt im April 2015 vor dem Ober­ver­wal­tungs­ge­richt Recht. Der Bebau­ungs­plan 284 wur­de in Tei­len für unwirk­sam erklärt. Auf 16 Sei­ten begrün­det das Gericht die­se Unwirk­sam­keit wegen "Vor­ab­bin­dung des Rates". Kurz gefasst, ein Bebau­ungs­plan ist unwirk­sam, wenn die pla­nen­de Gemein­de im Vor­feld ver­trag­li­che Ver­pflich­tun­gen ein­geht und sich der Rat bei sei­ner Beschluss­fas­sung davon lei­ten lässt.